In den Stadtteilen Herborn-Seelbach und Herborn-Guntersdorf wurde zum 01.01.2012 die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Die Abwassergebühr setzt sich ab dem 01.01.2012 aus der Schmutzwassergebühr und der Niederschlagswassergebühr zusammen. In den übrigen Stadtteilen wurde die gesplittete Abwassergebühr bereits zum 01.01.2001 eingeführt.
Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Mittlere Dill hat in der Sitzung am 14.12.2011 folgende Gebührensätze beschlossen:
Herborn-Seelbach
Schmutzwassergebühr 2,73 € je m³ Frischwasserverbrauch
Niederschlagswassergebühr 0,59 € je m² gebührenpflichtige Fläche
Herborn-Guntersdorf
Schmutzwassergebühr 2,46 € je m³ Frischwasserverbrauch
Niederschlagswassergebühr 0,50 € je m² gebührenpflichtige Fläche
Den Grundstückseigentümern wurden im Mai und August 2011 Erfassungsbögen und Lagepläne mit den versiegelten und überbauten Grundstücksflächen zugesandt. Sie wurden aufgefordert, die bereits ermittelten Daten zu überprüfen und anzugeben wohin die jeweilige Fläche entwässert. Die Rücksendung der Erfassungsbögen erfolgte fristgerecht und die gebührenpflichtigen Flächen konnten ermittelt werden.
An dieser Stelle möchte sich der Abwasserverband Mittlere Dill bei den Bürgern und Bürgerinnen aus Herborn-Seelbach und Herborn-Guntersdorf für die gute Mitarbeit recht herzlich bedanken.
In der Abrechnung für das Jahr 2011 durch die Stadtwerke Herborn GmbH wird den Grundstückseigentümern die ermittelte gebührenpflichtige Fläche für die Grundstücke mitgeteilt. Teilweise setzt sich die gebührenpflichtige Fläche aus den Flächen mehrerer Grundstücke zusammen. Dies bitten wir zu berücksichtigen.
In den Erfassungsbögen wurde den Grundstückseigentümern die versiegelte Fläche mitgeteilt. Die Angaben auf dem Erfassungsbogen wurden von den Grundstückseigentümern überprüft und ggf. berichtigt bzw. ergänzt.
Die versiegelten Flächen, die direkt oder indirekt in den Kanal gelangen, werden wie folgt bewertet:
|
Versiegelte Fläche |
Berücksichtigung als gebührenpflichtige Fläche |
|
Normale Dachflächen |
100 % |
|
Gründächer mit einer Aufbaudicke bis 5 cm |
67 % |
|
Gründächer mit einer Aufbaudicke ab 5 cm |
33 % |
|
Undurchlässige Hof-, Wege- und Terrassenflächen |
90 % |
|
Teildurchlässige Hof-, Wege- und Terrassenflächen |
45 % |
Soweit Zisternen auf dem Grundstück zur Sammlung von Niederschlagswasser von den Dachflächen der Gebäude eingesetzt werden, bleibt ein Anteil dieser Dachflächen bei der Berechnung der Gebühren für das Niederschlagswasser außer Ansatz.
Bei Verwendung des in der Zisterne gesammelten Niederschlagswassers als Brauchwasser (z.B. Toilettenspülung) werden pro 100 l Inhalt der Zisterne, 2 m² der angeschlossenen Dachfläche abgezogen, sofern der Überlauf in die Sammelleitung entwässert oder an die Sammelleitung angeschlossen ist.
Bei der Verwendung des in der Zisterne gesammelten Niederschlagswassers nur zur Gartenbewässerung wird pro 100 l Inhalt der Zisterne, 1 m² der angeschlossenen Dachfläche abgezogen.
Anhand der von den Grundstückseigentümern gemachten Angaben zu den versiegelten Flächen, kann unter Berücksichtigung der oben genannten Flächenbewertungen, der Grundstückseigentümer die gebührenpflichtige Fläche ermitteln.
Bei evtl. Fragen zur gebührenpflichtigen Fläche können sich die Grundstückseigentümer an die Mitarbeiter/innen des Abwasserverbandes Mittlere Dill wenden. (Telefon: 02772/5755313 oder 5755318)
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