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Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte Fachpflegerin oder Fachpfleger für Palliative Versorgung (Palliative Care) nach der Hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege (WPO-Pflege)

Zuständigkeiten

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe

Luisenplatz 2
PLZ: 64283

Postfach 2913
65193 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Tel.: +49 611 3259-1000
Fax: +49 611 32759-1999

E-Mail: poststelle(at)hlfgp.hessen.de
Webseite: Webseite HLfGP

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Leistungsbeschreibung

Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Weiterbildungsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte Fachpflegerin oder Fachpfleger für Palliative Versorgung (Palliative Care) nach der Hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege (WPO-Pflege) erteilt.

Teaser

Sie möchten eine Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte Fachpflegerin oder Fachpfleger für Palliative Versorgung (Palliative Care) nach der Hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege (WPO-Pflege) beantragen? 

Verfahrensablauf

-    Sie reichen Ihren Antrag über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden gegebenenfalls die erforderlichen Dokumente hoch,
-    die Erlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Zuständige Stelle

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

Voraussetzungen

- Sie haben die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden,

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: EUR 80,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Weiterbildungsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 3 Monate

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage
 

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Was sollte ich noch wissen?

Die Weiterbildungen für Pflegeberufe sind in Hessen durch die Hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege (WPO-Pflege) vom 6. Dezember 2010 (GVBl. I S. 654), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2020 (GVBl. I S. 878) geregelt.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
 

Fachlich freigegeben am

28.11.2022

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Fachpfleger
  • Erlaubnis
  • Fachpflegerin
  • Berufsbezeichnung
  • Führen
  • Palliative
  • Führung
  • Versorgung