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Ersatz Einzelbetriebserlaubnis beantragen

Leistungsbeschreibung

Fahrzeuge dürfen am Verkehr auf öffentlichen Straßen grundsätzlich nur teilnehmen, wenn hierfür eine Betriebserlaubnis erteilt worden ist. Für ein Fahrzeug ist eine Betriebserlaubnis zu erteilen, wenn es den Vorschriften der StVZO bzw. den einschlägigen europäischen Vorschriften entspricht.

Für Fahrzeuge, die betriebserlaubnispflichtig sind und für die keine Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, muss vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Betriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erteilt werden.

Wenn Sie diese Einzelbetriebserlaubnis verlieren, müssen Sie den Verlust unverzüglich anzeigen und einen Ersatz beantragen.

In manchen Fällen verlangt die Zulassungsbehörde, dass Sie zusätzlich eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust abgeben.

Wenn Sie das verloren geglaubte Dokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiederfinden, dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.

Teaser

Wenn Sie Ihre Einzelbetriebserlaubnis verloren haben, müssen Sie den Verlust umgehend anzeigen und eine neue beantragen.

Verfahrensablauf

Die Ausstellung einer neuen Einzelbetriebserlaubnis müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde (Die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben.)

Voraussetzungen

Sie müssen Ihre Einzelbetriebserlaubnis verloren haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung
  • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
  • ggf. bei Verlust: Verlusterklärung; ggf. bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
  • ggf. vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder technischen Dienstes für den Kraftfahrzeugverkehr

Zusätzlich bei Vertretung:

  • schriftliche Vollmacht
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

Zusätzlich bei Minderjährigen:

  • Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Welche Fristen muss ich beachten?

Unverzüglich

Bearbeitungsdauer

Je nach Auslastung der zuständigen Zulassungsbehörde.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Online-Dienste vorhanden: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Die Zulassungsbehörde kann eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Zulassungsdokuments verlangen.

Herausgebende Stelle

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

25.08.2022

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Ersatz- Betriebserlaubnis
  • Betriebsvorschriften
  • Verloren
  • Verlustanzeige
  • Ausnahme
  • Nicht typengenehmigte Fahrzeuge
  • Verlust
  • Abhandengekommen
  • Einzelbetriebserlaubnis
  • Ausnahmegenehmigung
  • Ersatz
  • Genehmigung