Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
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65193 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: +49 611 3259-1000
Fax: +49 611 32759-1999
E-Mail:
poststelle(at)hlfgp.hessen.de
Webseite:
Webseite HLfGP
Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme oder Entbindungspfleger erteilt.
Sie möchten eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme oder Entbindungspfleger beantragen?
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Die Berufsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.
Verwaltungsgerichtliche Klage
Im Bereich der Entbindungspflege ist der Beruf Hebamme / Entbindungspfleger staatlich geregelt.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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