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Sprachauswahl inaktiv

Sprachförderung für erwachsene Personen in Hessen. Förderprogramm MitSprache – Deutsch4U

Zuständigkeiten

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge

PLZ: 64278

Luisenplatz 2
PLZ: 64283

Tel.: +49 6151 12-5168

Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

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Leistungsbeschreibung

Antragsberechtigt sind kommunale, kirchliche oder gemeinnützige Träger.

Teaser

Sie können möglicherweise eine Förderung von niedrigschwelligen Sprachkursen erhalten. 

Verfahrensablauf

Der Onlineantrag ist mindestens 1 Monat vor Beginn der Sprachför-dermaßnahme zu stellen.
Den Link zum Onlineantrag finden Sie unter integrationskom-pass.de, der Seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
 

Voraussetzungen

- niedrigschwellige Sprachfördermaßnahme
- Kommunaler, kirchlicher oder gemeinnütziger Träger 
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen vorzulegen sind, richtet sich nach der Rechts-form des Trägers der Sprachfördermaßnahme.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist: 1 Monat

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 1 Monat

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Was sollte ich noch wissen?

Herausgebende Stelle

Regierungspräsidium Darmstadt

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

18.09.2018

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Sprachförderung
  • Migranten
  • Deutsch4
  • U