Rechtsnormen (Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen) werden nur wirksam, wenn sie verkündet, das heißt öffentlich bekanntgemacht werden. Bundesgesetze und -verordnungen werden im Bundesgesetzblatt verkündet, Landesvorschriften in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Bundesländer. Für die kommunale Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einem Amtsblatt, einer Zeitung, im Internet oder in kleineren Gemeinden durch Anschlag an einer Verkündungstafel vorsehen. In den Amtsblättern der Kommunen werden nicht nur Satzungen, sondern auch andere gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen öffentlich bekanntgemacht. Daneben wird über sonstige amtliche Mitteilungen informiert. In einem nichtamtlichen Teil können die Amtsblätter kurze Nachrichten aus der Kommune oder Hinweise auf Veranstaltungen enthalten.
Amtsblätter werden von den Kommunen herausgegeben, um Satzungen und gesetzlich vorgeschriebene amtliche Mitteilungen öffentlich bekanntzumachen und über sonstige amtliche Mitteilungen zu informieren.
Zuständig ist die jeweilige Gemeinde.
Keine
Keine
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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