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Auto abmelden

Zuständigkeiten

Fachdienst - Bürgerbüro

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-331
Interne Nummer: 331
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: buergerbuero(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:

Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 07.00 - 12:00 Uhr *
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12:00 Uhr

* zwischen 07.00 und 08.00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Grundsätzlich empfehlen wir eine online Terminvereinbarung , um längere Wartezeiten zu vermeiden.

Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger/innen möglich sind.

Ansprechpartner:

Frau Cankat
Zimmernummer: 016

Tel.: 02772 708-255
Fax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
E-Mail: a.cankat(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Frau Nickel
Zimmernummer: 016

Tel.: 02772 708-257
Fax: 02772 708-9111 (Sammelfax )
E-Mail: k.nickel(at)herborn.de

Frau Rademacher
Zimmernummer: 016

Tel.: 02772 708-430
Fax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
E-Mail: a.rademacher(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Frau Steitz
Zimmernummer: 016

Tel.: 02772 708-431
Fax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
E-Mail: j.steitz(at)herborn.de

Frau Thiele
Zimmernummer: 016

Tel.: 02772 708-254
Fax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
E-Mail: v.thiele(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

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Leistungsbeschreibung

Sie können Ihr Kraftfahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde abmelden (außer Betrieb setzen),

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verwerten lassen wollen.

Mit der Abmeldung (Außerbetriebsetzung)  wird die Zulassung des Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr beendet. Häufigster Grund dafür ist der Verkauf des Fahrzeugs. Ein weiterer häufiger Grund ist die vorübergehende Nichtnutzung von Motorrädern über das Winterhalbjahr.

  • Nach der Abmeldung müssen Sie für das Fahrzeug keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen.
  • Die Zulassungsbehörde informiert deshalb Ihre Kfz-Versicherung und die Zollverwaltung, die die Kfz-Steuer erhebt, über die Abmeldung.
  • Das Fahrzeug darf nach einer Abmeldung nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden.
  • Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsbehörde vorgenommen werden.
  • Sie können Ihr Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung für eine Dauer von längstens zwölf Monaten reservieren lassen.

Teaser

Wenn Sie Ihr Auto nicht mehr benötigen, dann müssen Sie es bei der zuständigen Zulassungsbehörde abmelden.

Verfahrensablauf

Abmeldung über das Internet
Sie können Ihr Fahrzeug über die Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde auch selbst abmelden.
Voraussetzungen dafür sind:

  • Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
  • Bankverbindung (IBAN)

Hinweis 
Zulassungsbescheinigungen Teil I (ZB I) und Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes gibt es erst bei ab Januar 2015 zugelassenen neuen Fahrzeugen. Die Sicherungscodes sind bei den Stempelplaketten an einer außen sichtbaren Druckstück-Nr. und bei der Zulassungsbescheinigung Teil I (dem Fahrzeugschein) an einem silbernen Aufkleber zu erkennen.

Die Identifizierung der Halterin oder des Halters ist nicht erforderlich

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Zulassungsbehörde.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Zulassungsbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung I


Kennzeichen (gilt auch für Kräder/Anhänger) oder Abmeldebescheinigung


Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung II

Der Fahrzeugbrief/die Zulassungsbescheinigung II kann in einigen Fällen gefordert werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr wird nur bei Außerbetriebsetzung/Abmeldung vor Ort fällig.

Gebühr: EUR 15,90

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

23.11.2023

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Abmeldung
  • Stilllegung
  • Außerbetriebsetzung