Anreise  |  Kontakt  |  Notdienste  |  Öffnungszeiten  |  Webcams  |  
Sprachauswahl inaktiv

Jagdschein Ersatz

Leistungsbeschreibung

Sollte Ihr Jagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

Teaser

Wenn Ihr Jagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jagdschein.

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Jagdschein
  • Verlust des Jagdschein

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausweis
  • aktuelles Lichtbild

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: nicht relevant
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienste vorhanden: ja

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Jägerei
  • Jagdkarte
  • Jagdwesen
  • Ersatzdokumentjagdrechtliche Erlaubnis
  • Ersatz
  • Jagdpatent
  • Jagdschein
  • Jäger
  • Jagen
  • Jagdlizenz
  • Jagd
  • Jagderlaubnis
  • Jägerschein