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vereinfachtes Verfahren nach BImSchG Genehmigung

Leistungsbeschreibung

Genehmigungen für Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In diesen Fällen erfolgt das Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die Genehmigung wird Ihnen erteilt, wenn die Erfüllung der Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sichergestellt ist und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegenstehen. Ob für Ihr Vorhaben eine vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich ist, richtet sich nach Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV).

Teaser

Wenn Sie einen Antrag im vereinfachten Verfahren zur Genehmigung von Anlagen stellen, können Sie eine Genehmigung zur Errichtung und/oder den Betrieb für Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung von der zuständigen Behörde erhalten.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die vereinfachte Genehmigung bei der zuständigen Behörde schriftlich
  • Sie fügen dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang der Antrag und der beigefügten Unterlagen unverzüglich schriftlich oder elektronisch.
  • Nach Eingang des Antrags teilt Ihnen die zuständige Behörde mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen benötigt.
  • Sie können erst nach Erhalt der Genehmigung mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen nachweisen, dass beim Vorhaben die Erfüllung der Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sichergestellt ist und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegenstehen.
  • Sie müssen die erforderlichen Unterlagen einreichen, um einen vollständigen Antrag zu stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
  • Erläuterungen und
  • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen).

Welche Fristen muss ich beachten?

Vor Errichtung der Anlage.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Fachlich freigegeben durch

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)

Fachlich freigegeben am

23.09.2022

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Betrieb einer Anlagegenehmigungsbedürftige Anlage
  • Vereinfachte Verfahren
  • Genehmigung einer Anlage
  • Errichtung einer Anlage
  • Anlage
115 - Die Behördennummer

Tel.: 115
Website: zur Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 08:00 Uhr
(nur mit Termin)
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr
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