Genehmigungen für Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In diesen Fällen erfolgt das Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die Genehmigung wird Ihnen erteilt, wenn die Erfüllung der Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sichergestellt ist und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegenstehen. Ob für Ihr Vorhaben eine vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich ist, richtet sich nach Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV).
Wenn Sie einen Antrag im vereinfachten Verfahren zur Genehmigung von Anlagen stellen, können Sie eine Genehmigung zur Errichtung und/oder den Betrieb für Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung von der zuständigen Behörde erhalten.
Vor Errichtung der Anlage.
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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