Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder einen Jagdschein haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.
Sind Sie Sportschütze und haben eine grüne Waffenbesitzkarte (WBK), müssen Sie sich das Bedürfnis, dass Sie diese Waffe für die Ausübung Ihres Sport benötigen, von Ihrem anerkannten Schießsportverein bestätigen lassen.
Mit dem Voreintrag haben Sie 1 Jahr Zeit, eine erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben.
Im Antrag müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie dann in der Anzeige machen, wenn Sie den Erwerb bei der zuständigen Behörde anzeigen. Der Waffenhändler meldet ebenfalls den Erwerb der Waffe.
Für den Voreintrag wird nicht erneut Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde überprüft. Sie müssen jedoch nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.
Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder einen Jagdschein haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.
Sie müssen den Voreintrag bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Sie haben eine grüne Waffenbesitzkarte (WBK) oder einen Jagdschein.
keine
Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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