Wenn der Betrieb einer Röntgeneinrichtungen oder der Umgang mit radioaktiven Stoffen beabsichtigt wird, ist von Ihnen als fachkundiger Strahlenschutzbeauftragte/r (SSB) oder fachkundiger Strahlenschutzverantwortlicher (SSV) die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz in Form einer Bescheinigung nachzuweisen.
Der Erwerb der Fachkunde besteht aus für das jeweilige Anwendungsgebiet geeigneter Ausbildung, Sachkunde (praktische Erfahrung nach Vorgabe der Richtlinien) und die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Fachkundekurs.
Anschließend beantragen Sie bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der Fachkunde. Diese prüft dann Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und bescheinigt Ihnen bei positiver Prüfung Ihre Fachkunde.
Weiterhin ist zu beachten, dass Sie Ihre Fachkunde spätestens nach fünf Jahren aktualisieren müssen.
Wenn Sie im technischen Bereich des Strahlenschutzes als Strahlenschutzbeauftragte/r (SSB) oder fachkundiger Strahlenschutzverantwortlicher (SSV) tätig sind, müssen Sie die erforderliche Fachkunde haben. Diese muss durch die zuständige Behörde geprüft und bescheinigt werden.
Für den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz müssen Sie
Sobald Sie die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz erworben haben, kann diese durch die zuständige Behörde bescheinigt werden.
Sofern die Bescheinigung der Fachkunde nicht erstellt wird, kann nach Erhalt des Bescheids Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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