Wenn Sie Kurse zum Erwerb sowie zur Aktualisierung der nötigen Fachkunde im Strahlenschutz anerkennen lassen möchten, prüft die zuständige Stelle ob:
Dies gilt für die Anwendungsbereiche:
Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden Ihre Kurse anerkannt.
Um die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz zu erwerben, müssen Personen an Kursen teilnehmen. Wenn Sie Kurse veranstalten wollen, um den Teilnehmenden das erforderliche Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln, muss die zuständige Stelle prüfen, ob Ihr Kurs geeignet ist.
Sie können die Unterlagen zu dem von Ihnen geplanten Kurs postalisch oder elektronisch übersenden.
Die zuständige Stelle prüft, ob der von Ihnen geplante Kurs geeignet ist.
Wenn der Kurs alle Anforderungen erfüllt, wird der Kurs anerkannt. Sie erhalten dann einen schriftlichen Bescheid.
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)
Sie müssen folgendes nachweisen:
Antrag
Lehrplan
Lehrinhalte
Lehrkräfte
Lehrmaterial
Ausstattung der Kursstätte
Angaben zur maximalen Anzahl der Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen
Konzept zur Anwesenheits- und Erfolgskontrolle
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-VwKostOHE2009V7Anlage/part/G
Der Antrag sollte vor Durchführung des Strahlenschutzkurses gestellt werden.
Wird Ihr Kurs nicht anerkannt, können Sie nach Erhalt des Bescheids eine Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht einreichen.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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