Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.2 - Arbeitsschutz Gießen II
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dorian.wagner(at)rpgi.hessen.de
Tel.: +49 641 303-3256
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stefan.runzheimer(at)rpgi.hessen.de
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Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.3 - Arbeitsschutz Hadamar
Gymnasiumstraße 4
PLZ: 65589
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https://rp-giessen.hessen.de/
Der Arbeitgeber hat Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten. Wirkungsvoller Arbeitsschutz ist dann möglich, wenn die potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz erkannt und durch entsprechende Maßnahmen verhindert werden.
Um dieses sicherstellen zu können, ist den Arbeitgebern mit den Vorschriften zu den Bereichen des
Arbeitsschutzes ein modernes Regelwerk zur Verfügung gestellt worden.
Die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik sowie die Fachzentren bei den Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt sind für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften grundsätzlich zuständig.
Kassel
(Regierungspräsidium Kassel)
Nähere Informationen zum Arbeitsschutz in Hessen erhalten Sie im Sozialnetz Hessen unter "Arbeitsschutz im Betrieb"
Arbeitsschutz im Betrieb
(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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