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Bildungsurlaub

Zuständigkeiten

Lahn-Dill-Kreis - 32.4 Kinder- und Jugendförderung

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

Fax: 06441 407-1050
Tel.: 06441 407-0

E-Mail: info(at)lahn-dill-kreis.de
Webseite: http://www.lahn-dill-kreis.de

Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch 07:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr oder nach Vereinbarung

Ansprechpartner:

Herr Jens Groh

Tel.: 06441 407-1530
Fax: 06441 407-1061
E-Mail: jugendbildungswerk(at)lahn-dill-kreis.de

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Leistungsbeschreibung

Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub.

Hessische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf 5 Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz.
Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung vom Hessisches Ministerium für Soziales und Integration anerkannt worden ist

Weitere Informationen zum Bildungsurlaub erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter "Bildungsurlaub Hessen".

Bildungsurlaub Hessen
(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Bildungsurlaub
  • Weiterbildungsurlaubbezahlte Freistellung
  • Bildungsfreistellung
  • Freistellungsanspruch
  • Berufsbildung
  • Weiterbildung
  • Fortbildungsurlaub
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