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Liegenschaftsbeschreibung - Auszug/Auskunft

Zuständigkeiten

Amt für Bodenmanagement Marburg

Robert-Koch-Straße 17
35037 Marburg, Universitätsstadt

Tel.: +49 611 535-3000
Fax: +49 611 535-3300

E-Mail: info.afb-marburg(at)hvbg.hessen.de
Webseite: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
Webseite: HVBG-Fanpage auf Facebook

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Erweiterte Erreichbarkeit:

Donnerstags von 8:30 – 12:30 Uhr und von 13:00 – 16:00 Uhr im Rathaus der Stadt Wetzlar, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar, Tel. (06441) 99 - 6040

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Leistungsbeschreibung

Das Liegenschaftskataster enthält beschreibende Angaben über alle Grundstücke in Hessen, zu denen z.B. die Flur- und Flurstücksnummer, die Flächengröße, die Lagebezeichnung und die tatsächliche Nutzungsart gehören. Daneben werden im Liegenschaftskataster auch nachrichtlich die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke aus dem Grundbuch geführt.

Wenn Sie z.B. für ein Bauvorhaben entsprechende Angaben über Ihr Grundstück benötigen, können Sie das Liegenschaftskataster einsehen sowie Auskünfte oder Ausgaben (Liegenschaftsbeschreibung) daraus erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte sowie Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie bei den Ämtern für Bodenmanagement sowie über das Online-Portal „Geodaten online“.

Voraussetzungen

Grundsätzlich kann jede Person oder Stelle das Liegenschaftskataster als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Auskünfte oder Ausgaben daraus erhalten. Davon abweichend werden Angaben über die Namen, Geburtsdaten und Anschriften der Eigentümerinnen und Eigentümer nur den Personen oder Stellen zugänglich gemacht, die ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Daten haben.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bereitstellung von Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster werden Gebühren nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie Verkehr, und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL) erhoben. In welcher genauen Höhe die Gebühren erhoben werden, hängt vom Einzelfall ab. Auskünfte erteilen die Ämter für Bodenmanagement.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

11.10.2016

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Flurstück
  • Grundstück
  • Geodaten
  • Grundbuch
  • Geoinformationen
  • Kataster
  • Katasterbuch
  • Vermessung
  • A
  • L
  • K
  • I
  • S
  • Liegenschaftsbuch
  • Geobasisdaten
  • Grundbuchordnung
  • Gemarkung
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