Amt für Bodenmanagement Marburg
Robert-Koch-Straße 17
35037 Marburg, Universitätsstadt
Tel.: +49 611 535-3000
Fax: +49 611 535-3300
E-Mail:
info.afb-marburg(at)hvbg.hessen.de
Webseite:
Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
Webseite:
HVBG-Fanpage auf Facebook
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Erweiterte Erreichbarkeit:
Donnerstags von 8:30 – 12:30 Uhr und von 13:00 – 16:00 Uhr im Rathaus der Stadt Wetzlar, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar, Tel. (06441) 99 - 6040
Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Das Liegenschaftskataster enthält beschreibende Angaben über alle Grundstücke in Hessen, zu denen z.B. die Flur- und Flurstücksnummer, die Flächengröße, die Lagebezeichnung und die tatsächliche Nutzungsart gehören. Daneben werden im Liegenschaftskataster auch nachrichtlich die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke aus dem Grundbuch geführt.
Wenn Sie z.B. für ein Bauvorhaben entsprechende Angaben über Ihr Grundstück benötigen, können Sie das Liegenschaftskataster einsehen sowie Auskünfte oder Ausgaben (Liegenschaftsbeschreibung) daraus erhalten.
Auskünfte sowie Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie bei den Ämtern für Bodenmanagement sowie über das Online-Portal „Geodaten online“.
Grundsätzlich kann jede Person oder Stelle das Liegenschaftskataster als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Auskünfte oder Ausgaben daraus erhalten. Davon abweichend werden Angaben über die Namen, Geburtsdaten und Anschriften der Eigentümerinnen und Eigentümer nur den Personen oder Stellen zugänglich gemacht, die ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Daten haben.
Für die Bereitstellung von Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster werden Gebühren nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie Verkehr, und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL) erhoben. In welcher genauen Höhe die Gebühren erhoben werden, hängt vom Einzelfall ab. Auskünfte erteilen die Ämter für Bodenmanagement.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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