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Fliegende Bauten

Zuständigkeiten

Lahn-Dill-Kreis - 23.2 Bautechnik

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

Tel.: 06441 407-1717
Fax: 06441 407-1065

E-Mail: bauen-wohnen(at)lahn-dill-kreis.de

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr

Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr

Freitag
07:30 - 12:30 Uhr

Ansprechpartner:

Herr Björn Tropp

Fax: 06441 407-1065
Tel.: 06441 407-2223

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Leistungsbeschreibung

Fliegende Bauten sind nicht ortsfeste bauliche Anlagen, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden.
Vor dem erstmaligen Aufstellen und in Gebrauch nehmen von Fliegenden Bauten wird eine Ausführungsgenehmigung benötigt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Ausführungsgenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde erteilt, in deren Bereich die antragstellende Person die Hauptwohnung oder die gewerbliche Niederlassung hat. Ist die Hauptwohnung oder die gewerbliche Niederlassung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist die Bauaufsichtsbehörde zuständig, in deren Bereich der Fliegende Bau erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden soll.

Welche Fristen muss ich beachten?

Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmalig aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer sog. Ausführungsgenehmigung, die von der Bauaufsichtsbehörde erteilt wird. Die Genehmigung gilt je nach Art der Anlage und Ausführung zwischen 1 und 5 Jahren und kann jeweils um den Zeitraum der Gültigkeit der Ausführungsgenehmigung verlängert werden. Ausführungsgenehmigungen anderer Bundesländer gelten auch im Land Hessen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Ausführungsgenehmigung wird in ein Prüfbuch eingetragen. Jedes Mal, wenn ein Fliegender Bau in Gebrauch genommen werden soll, ist das der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde mindestens 3 Tage vor Inbetriebnahme anzuzeigen und das Prüfbuch vorzulegen.

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Schaubuden
  • Zelt
  • Achterbahnen
  • Fliegende Bauten
  • Bühnen und Bühnenüberdachungen für Konzerte
  • Ausführungsgenehmigung
  • Gebrauchsabnahme
  • Autoscooter
  • Luftschaukeln
  • Temporäre Architektur
  • Fahrgeschäfte
  • Zelte
  • Mobile Architektur
  • Bauamt
  • Belustigungsgeschäfte
  • Festzelte und Zirkuszelte
  • Riesenräder
  • Zirkus
  • Karussellsnicht ortsfeste Tribünen
115 - Die Behördennummer

Tel.: 115
Website: zur Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 08:00 Uhr
(nur mit Termin)
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr
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