Lahn-Dill-Kreis - 26.2 Wasser- und Bodenschutz
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Tel.: 06441 407-2250
Fax: 06441 407-1065
E-Mail:
umwelt(at)lahn-dill-kreis.de
Ansprechpartner:
Herr Falko Ulbricht
Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde erforderlich. Anzuzeigen sind:
Zuständig sind die unteren Wasserbehörden, die beim Kreisausschuss und dem Magistrat der Kreisfreien Städte angesiedelt sind.
Erforderliche Unterlagen:
Die Anzeige der Heizölanlage muss schriftlich erfolgen.
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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