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Wohnungsbauförderung

Zuständigkeiten

23 Bauen und Wohnen

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

Tel.: 06441 407-1717
Fax: 06441 407-1065

E-Mail: bauen-wohnen(at)lahn-dill-kreis.de

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr

Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr

Freitag
07:30 - 12:30 Uhr

Ansprechpartner:

Frau Evi Driesen

Fax: 06441 407-1065
Tel.: 06441 407-1733
E-Mail: evi.driesen(at)lahn-dill-kreis.de

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Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Kaiserleistraße 29-35
PLZ: 63067

E-Mail: info(at)wibank.de
Webseite: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie sich entschlossen haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen oder zu erwerben können Sie staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen.

Wer kann eine Förderung des Landes Hessen erhalten?

  • Bevorzugt Familien mit Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen ein besonderer baulicher Bedarf besteht
  • Nachrangig in begründeten Fällen Haushalte ohne Kinder oder im Falle von Mieterprivatisierung

Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Mietwohnungsbauförderung

Für die Schaffung von Neubaumietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können Darlehen vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum gefördert.

Modernisierung von Mietwohnungen

Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand des sozialen Wohnungsbaus (beispielsweise Grundrissveränderungen, Anbau von Balkonen, Wohnumfeldmaßnahmen, Modernisierung der sanitären Einrichtungen). Ausgenommen sind reine Instandsetzungsmaßnahmen oder energetische Sanierungen (beispielsweise Dämmung des Daches/Außenfassade etc.).
Anträge hierfür können auch bei unserer Wohnbauförderstelle gestellt werden.

Kostenzuschüsse für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum


Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattung an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld). Die Wohnungen sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbständig und unabhängig leben können. Außerdem sollen die Wohngebäude und Wohnungen barrierefrei erreichbar sein.
 

An wen muss ich mich wenden?

Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Wohnungsbauförderungsstelle oder bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
 

Voraussetzungen

  • Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
  • Minimum Eigenleistung: 15 Prozent der Gesamtkosten
  • Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein bzw. der Kaufvertrag darf noch nicht abgeschlossen sein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Grundsätzlich darf erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides mit der Bau- oder Modernisierungsmaßnahme begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen werden.

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Zuschuss
  • Wohnbauförderung
  • Förderung
  • Eigentumswohnung
  • Eigenheim
  • Eigenheimförderung
  • Wohnbauförderstelleqs_
  • H
  • M
  • W
  • V
  • L
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