Ein Besuch im Rathaus ist momentan nur nach vorheriger Terminabsprache (telefonisch oder online) möglich.
Beachten Sie hierzu bitte unsere aktuellen Öffnungszeiten (Ganz unten auf jeder Seite unserer Homepage).
Lahn-Dill-Kreis - 23.1 Bauordnung, Denkmal- und Immissionsschutz
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Tel.: 06441 407-1717
Fax: 06441 407-1065
E-Mail:
bauen-wohnen(at)lahn-dill-kreis.de
Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
Ansprechpartner:
Frau Heike Weber-Humrich
hessenARCHÄOLOGIE beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Schloss Biebrich
PLZ: 65203
Tel.: +49 611 6906-131
Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren
handelt.
Bodendenkmäler stehen unter Schutz. Um sie aufzusuchen oder nach ihnen zu graben, benötigen Sie eine Nachforschungsgenehmigung.
Sollen Bodendenkmäler im Zuge einer anderen Maßnahme, etwa einer Baumaßnahme, verändert werden, gelten dafür die Verfahren der Baudenkmalpflege.
Baudenkmalpflege
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Zuständig für Nachforschungsgenehmigungen nach Bodendenkmalen ist "hessenARCHÄOLOGIE" beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen.
Fachliche Beratung erhalten Sie ebenfalls dort.
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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