Auch bei gewissenhafter Planung, Konstruktion und Fertigung können bei bereits zugelassenen Fahrzeugen Mängel auftreten. Die Beseitigung dieser Fahrzeugmängel ist aus Gründen der Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit unbedingt notwendig.
Der Bußgeldkatalog sieht bei der Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit Mängeln verschiedene Bußgelder sowie Punkte im Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister) vor.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).
Neues Punktesystem
(Kraftfahrt-Bundesamt - KBA-)
Fahreignungsregister
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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