Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein.
Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf seiner Internetseite (Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur).
Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen
(Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)
Sie müssen einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen.
Die Aushändigung des Führerscheins erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Eine Fahrerlaubnis erhält, wer:
Foto-Mustertafel
(Bundesdruckerei)
Führungszeugnis
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Die Erteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse vorgeschriebenen Mindestalters beantragt werden.
Sie müssen die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung ablegen. Ansonsten verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und ggf. bei den Fahrschulen.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
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