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Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)

Zuständigkeiten

Lahn-Dill-Kreis - 15.2 Personenbezogenes Verkehrswesen

Baumeisterweg 3
35576 Wetzlar

Junostraße 1 F
35745 Burg

Tel.: 06441 407-2522 (Wetzlar)
Tel.: 02771 407-7300 (Herborn-Burg)
Fax: 06441 407-1051

E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde(at)lahn-dill-kreis.de
Webseite: https://www.lahn-dill-kreis.de/buergerservice/strasse-verkehr/fuehrerscheinstelle/

Öffnungszeiten:

Herborn-Burg
Montag, Dienstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30
Mittwoch ist ausschließlich für Fahrschulen geöffnet

Wetzlar
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30
Montag ist ausschließlich für Fahrschulen geöffnet

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Land Hessen


Leistungsbeschreibung

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

Ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, ist bis zu dem Zeitpunkt in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen, der sich aus der Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ergibt. Nach Ablauf dieser Frist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit.

Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument.

Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Achtung:

Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Teaser

Ihr Führerschein muss in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden? Hier erhalten Sie Informationen dazu.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
  • aktuelles Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
  • Führerschein

Foto-Mustertafel
(Bundesdruckerei)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

27.07.2021

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • alte Fahrerlaubnis
  • Eu-
  • Führerschein
  • Führerscheinumstellung
  • Führerschein
  • Umtausch
  • Kartenführerschein
  • Fahrerlaubnisalter Führerschein
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