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Kfz-Zulassung - Umschreibung auf einen anderen Halter

Zuständigkeiten

Fachdienst - Bürgerbüro

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-331
Interne Nummer: 331
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: buergerbuero(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:

Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 07.00 - 12:00 Uhr *
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12:00 Uhr

* zwischen 07.00 und 08.00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Grundsätzlich empfehlen wir eine online Terminvereinbarung , um längere Wartezeiten zu vermeiden.

Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger/innen möglich sind.

Ansprechpartner:

Frau Cankat
Zimmernummer: 016

Tel.: 02772 708-255
Fax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
E-Mail: a.cankat(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Frau Nickel
Zimmernummer: 016

Tel.: 02772 708-257
Fax: 02772 708-9111 (Sammelfax )
E-Mail: k.nickel(at)herborn.de

Frau Rademacher
Zimmernummer: 016

Tel.: 02772 708-430
Fax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
E-Mail: a.rademacher(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Frau Steitz
Zimmernummer: 016

Tel.: 02772 708-431
Fax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
E-Mail: j.steitz(at)herborn.de

Frau Thiele
Zimmernummer: 016

Tel.: 02772 708-254
Fax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
E-Mail: v.thiele(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

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Lahn-Dill-Kreis - 15.5 Kfz-Zulassungsstelle

Baumeisterweg 3
35576 Wetzlar

Junostraße 1F
35745 Burg

Postfach 1940
35529 Wetzlar

Tel.: 06441 4072547

E-Mail: kfz-zulassung(at)lahn-dill-kreis.de
Webseite: www

Öffnungszeiten:

Kfz-Zulassung Wetzlar:
Montag - Freitag
07:30 - 12:00 Uhr
Montag
13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag
13:30 - 17:00 Uhr

Kfz-Zulassung Herborn-Burg:
Montag - Freitag
07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag
13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag
13:30 - 17:00 Uhr

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Leistungsbeschreibung

Sollten Sie als Fahrzeughalter Ihren Wohn- oder Betriebssitz in einen anderen Stadt- oder Landkreis verlegen, ist das Fahrzeug auf die neue Anschrift umzumelden.

Sind Sie bereits im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) und ist darin noch Platz für die Eintragung, wird die Änderung darin vorgenommen.

Wenn Sie noch einen Fahrzeugbrief haben, wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt. Sie erhalten auf jeden Fall eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein).

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag bei der Zulassungsbehörde Ihres neuen Wohn- oder Betriebssitzes persönlich stellen oder auch einen Vertreter (z. B. Zulassungsdienst) mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie sich dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vor der Ummeldung persönlich, schriftlich und/oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

Wunschkennzeichen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich

  • bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
  • bei juristischen Personen nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.

Voraussetzungen

Sie müssen sich bereits bei Ihrer bisherigen Gemeinde abgemeldet und bei der neuen Gemeinde angemeldet haben.

Abmeldungen / Ummeldungen / Anmeldungen
(Leistungsbeschreibungen im Hessen-Finder)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief oder bei zulassungsfreien, aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Bescheinigung der Betriebserlaubnis
  • Falls aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) das Fälligkeitsdatum der nächsten Hauptuntersuchung (HU) nicht hervorgeht, zusätzlich der Prüfbericht der letzten HU
  • Amtliche Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen, sofern Sie diese nicht beibehalten möchten
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Ggf. Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen

Ggf. sind zusätzlich vorzulegen:

  • bei Vertretung durch einen Dritten (z. B. Zulassungsdienst):
    Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
  • bei Zulassung auf Minderjährige:
    die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
  • bei juristischen Personen (GmbH, AG etc.) und Personengesellschaften (OHG):
    die Gewerbeanmeldung und ggf. ein Handelsregisterauszug sowie die Vollmacht des Geschäftsführers und sein Personalausweis (im Original) oder das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers
  • speziell bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR):
    eine komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel der Gesellschaftervertrag) sowie eine Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag und deren Personalausweise (im Original); die Vollmacht muss eine Erklärung enthalten, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll
  • speziell bei Vereinen:
    ein Auszug aus dem Vereinsregister sowie die Vollmacht des benannten Vertreters (bzw. der Vertretenden) und sein Personalausweis (bzw. deren Personalausweise) (im Original)

Aufenthalts- / Meldebescheinigung
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Wunschkennzeichen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss umgehend erfolgen. Andernfalls kann die Zulassungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Kosten für neue Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Die neuen Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt, d. h. mit Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU) und den Zulassungsbezirk versehen.

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die eVB-Nummer telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.

Seit dem 01.03.2007 kann für eine natürliche Person das Fahrzeug nur noch auf deren Hauptwohnsitz zugelassen werden.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

30.01.2015
Spezielle Hinweise

Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger/innen möglich sind.

Sollten Sie noch die alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief- und Schein) haben, müssen Sie sich zum Umschreiben an die Hauptzulassungsstellen des Lahn-Dill-Kreises (Herborn-Burg und Wetzlar) wenden.

Spezielle Hinweise

Auf Grund fehelender technichscher Angaben, welche im System nicht vorgesteuert werden, kann eine Neuzulassung nicht gewährleistet werden. In diesem Fall müssen wir Sie an die Hauptzulassungsstelle nach Wetzlar oder Herborn-Burg verweisen. Gleiches gilt für Erstzulassungen von Fahrzeugen aus dem Ausland und Fahrzeuge mit technischen Änderungen.

Wir lassen Fahrzeuge nur im Auftrag des Lahn-Dill-Kreises zu. Bei Ausnahmen, technischen Änderungen, Verlust von Fahrzeugpapieren, Importfahrzeugen, Steuer- oder Gebührenrückständen sowie sonstigen Abweichungen dürfen wir die Zulassung nicht vornehmen. Die Zuteilung von H-Kennzeichen erfolgt ausschließlich durch die Hauptzulassungsstellen. Die Zulassung von reinen Elektroautos ist nun auch über uns möglich, sofern sich keine technischen Daten geändert haben. Hybrid-Fahrzeuge können weiterhin nur von der Hauptzulassungsstelle zugelassen werden.

Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger/innen möglich sind.

Sie müssen Ihre Kennzeichen vorab prägen lassen und zur Zulassung mitbringen.

Spezielle Hinweise

Sollten Sie noch die alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief- und Schein) haben, müssen Sie sich zum Umschreiben an die Hauptzulassungsstellen des Lahn-Dill-Kreises (Herborn-Burg und Wetzlar) wenden.

Spezielle Hinweise

Auf Grund fehelender technichscher Angaben, welche im System nicht vorgesteuert werden, kann eine Neuzulassung nicht gewährleistet werden. In diesem Fall müssen wir Sie an die Hauptzulassungsstelle nach Wetzlar oder Herborn-Burg verweisen. Gleiches gilt für Erstzulassungen von Fahrzeugen aus dem Ausland und Fahrzeuge mit technischen Änderungen.

Wir lassen Fahrzeuge nur im Auftrag des Lahn-Dill-Kreises zu. Bei Ausnahmen, technischen Änderungen, Verlust von Fahrzeugpapieren, Importfahrzeugen, Steuer- oder Gebührenrückständen sowie sonstigen Abweichungen dürfen wir die Zulassung nicht vornehmen. Die Zuteilung von H-Kennzeichen erfolgt ausschließlich durch die Hauptzulassungsstellen. Die Zulassung von reinen Elektroautos ist nun auch über uns möglich, sofern sich keine technischen Daten geändert haben. Hybrid-Fahrzeuge können weiterhin nur von der Hauptzulassungsstelle zugelassen werden.

Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger/innen möglich sind.

Sie müssen Ihre Kennzeichen vorab prägen lassen und zur Zulassung mitbringen.

Spezielle Hinweise
Spezielle Hinweise

Folgende Dienstleistungen werden weiterhin ausschließlich bei den Zulassungsbehörden des Lahn-Dill-Kreises (Herborn-Burg und Wetzlar) bearbeitet:
technische Änderungen, Ausnahmegehnemigungen, Oldtimerkennzeichen, Sonderkennzeichen für Fahrzeuge mit Elektromotor (sog. E-Kennzeichen), Kurzzeitkennzeichen, Wechselkennzeichen und Zulassungen nach einer Vollabnahme durch den TÜV.

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Geb
  • O
  • St
  • Kfz-
  • Zulassung
  • Zulassungsstelle
  • Fahrzeug
  • Zulassungsbehörde
  • Fahrzeughalter
  • Fahrzeugummeldung
  • Ummeldung
  • Umzug