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Verkehrsüberwachung

Zuständigkeiten

Fachdienst - Öffentliche Ordnung

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: info(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

  • Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartner:

Herr Sassmann
Zimmernummer: 007

Tel.: 02772 708-440
Fax: 02772 708-9440
E-Mail: stadtpolizei(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Herr Peter
Zimmernummer: 007

Interne Nummer: 274
Tel.: +49 2772 708274
E-Mail: stadtpolizei(at)herborn.de
Webseite: Herborn.de

Herr Gräb
Zimmernummer: 007

Interne Nummer: 442
Tel.: +492772 708 442
Webseite: Herborn.de
E-Mail: stadtpolizei(at)herborn.de

Frau Gail
Zimmernummer: 007

Tel.: +49 2772 708441
Interne Nummer: 274
E-Mail: stadtpolizei(at)herborn.de
Webseite: Herborn.de

Frau Daum
Zimmernummer: 004

Tel.: 02772 708-250
Fax: 02772 708-9250
Webseite: https://www.herborn.de

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Leistungsbeschreibung

Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und, auf dieser Rechtsgrundlage aufbauend, die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Gemeinsam regeln sie die persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr, wichtige Verhaltensvorschriften, notwendige Fahrzeugstandards und die Beförderung von Personen und Sachen auf den verschiedenen Verkehrswegen. Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen beispielsweise sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese Aufgaben werden durch die Polizei und die Hilfspolizeibeamten der Städte und Gemeinden übernommen. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs liegt in der Verantwortung der Städte und Gemeinden und der Polizei.

Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter "Straßenverkehrs-Ordnung".

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Verkehrskontrolle
  • Strafverfolgung
  • Radar
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Straßenverkehrsgesetz
  • Verkehrsüberwachung
  • Verkehrsstau