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Landschaftsschutzgebiet - Befahrerlaubnis

Zuständigkeiten

Lahn-Dill-Kreis - 26.1 Natur und Umwelt

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

Tel.: 06441 407-2250
Fax: 06441 407-1065

E-Mail: umwelt(at)lahn-dill-kreis.de

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr

Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr

Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung

Ansprechpartner:

Frau Kerstin Broich

Fax: 06441 407-1055
Tel.: 06441 407-1746
E-Mail: kerstin.broich(at)lahn-dill-kreis.de

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Leistungsbeschreibung

Wenn eine Verordnung über ein Landschaftsschutzgebiet ein Befahrensverbot enthält, ist eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde erforderlich. Dabei dürfte es sich in der Regel um die untere Naturschutzbehörde handeln.

An wen muss ich mich wenden?

An die untere Naturschutzbehörde in der Verwaltung Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • qs_hmuelv
  • Befahrerlaubnis
  • Pflanzen
  • Naturschutz
  • Tiere
  • Landschaftsschutz
  • Natur
  • L
  • S
  • G
  • Schutzgebiete
  • Landschaftsschutzgebiet
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