Frauenhäuser gewähren Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind, unbürokratische, schnelle Hilfe. Auch die mitbetroffenen Kinder werden versorgt. Frauenhäuser bieten Schutz in Form von Zuflucht, Beratung, Begleitung und Unterstützung, z. B. sind sie dabei behilflich, eine gerichtsfeste Dokumentation körperlicher Folgen der Misshandlung ärztlich attestieren zu lassen. Sie informieren über die verschiedenen Formen von Hilfen, sei es von öffentlichen Ämtern, Gerichten, der Polizei, oder auch anderen spezialisierten Beratungsstellen. Das Beratungsangebot richtet sich auch an Angehörige, Bezugspersonen und professionelle Helfer/innen der Betroffenen.
In der Regel werden Frauenhäuser von Vereinen geführt. Sie werden durch öffentliche Zuwendungen des Landes Hessen und der Kommunen finanziell unterstützt.
Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet.
Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht.
Aus Sicherheitsgründen werden die Adressen der Frauenhäuser nicht in öffentlichen Verzeichnissen publiziert. Informationen und Adressen von Frauenhäusern und spezialisierten Anlaufstellen für Beratung finden Sie im Familienatlas unter „Ansprechpartner“.
Das kostenlos erreichbare Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ kann rund-um-die-Uhr helfen, geeignete Hilfen bundesweit zu finden: 08000 116 016 (auch online-Beratung: www.hilfetelefon.de). Bei Bedarf kann eine Dolmetscherin innerhalb einer Minute hinzugeschaltet werden (17 Sprachen).
Darüber hinaus kann jede Polizeidienststelle einer Gewaltbetroffenen mit akutem Bedarf rund-um-die-Uhr helfen, ein Frauenhaus zu erreichen.
Anlaufstellen für Beratung und Kooperation in Hessen
(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Das Hilfetelefon - online-Beratung
(Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben)
Das Hilfetelefon - Beratung in 17 Sprachen
(Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben)
Wichtige Dinge, die bei einer Flucht in ein Frauenhaus hilfreich sind:
Ausweise, Pässe, Krankenversicherungskarten von sich selbst und den Kindern,
Geburts- und Heiratsurkunden,
Kontounterlagen, Scheckkarten, Geld,
Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Bescheide von Arbeits- und Sozialamt, Rentenversicherung,
Sorgerechtsentscheide,
Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen
Gewaltschutzgesetz vom 11.12.2001 (BGBI. I S. 3513); Freiwillige Leistung nach Haushaltsgesetz
Grundgesetz (Menschenwürde, Recht auf Leben u. a.)
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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