Fachbereich - Zentrale Dienste
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Frau Kerstin Lippelt
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Lahn-Dill-Kreis - 15.1 Kommunal- und Finanzaufsicht
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Herr Ulrich Jochem
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Hessische Staatskanzlei
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Tel.: +49 611 32-0
Tel.: +49 800 555-4666
(Sie können sich per E-Mail oder telefonisch an die Service Hotline des Bürgertelefons der Hessischen Landesregierung wenden.)
Fax: +49 611 32-113708
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Hessische Staatskanzlei
Der Verdienstorden wird in 8 verschiedenen Stufen verliehen. Als Erstauszeichnung wird im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen.
Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Zuständig für die Bearbeitung der Ordensanregungen für hessische Bürgerinnen und Bürger ist die Hessische Staatskanzlei.
Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland
(Hessische Staatskanzlei)
Jede/r kann die Verleihung des Verdienstordens an eine andere Person anregen. Die Anregung erfolgt formlos. Sie ist jedoch schriftlich erforderlich (auch per E-Mail möglich) und sollte folgende Angaben über die vorgeschlagene Person enthalten:
Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach den ordensrechtlichen Vorschriften nicht mit einer Verleihung des Verdienstordens rechnen. Auch kann der Verdienstorden nicht posthum verliehen werden.
Formelle Ordensvorschläge unterbreiten dem Bundespräsidenten die Regierungschefs der 16 Länder für ihre "Landeskinder", der Bundesminister des Auswärtigen für Ausländer oder für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland und der jeweilige Bundesminister für seine Bediensteten. Der Bundespräsident stützt seine Entscheidung grundsätzlich auf ihre Prüfungsergebnisse und Anträge und nimmt Ordensverleihungen nur im Konsens mit ihnen vor.
Hessische Staatskanzlei
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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