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Wappen des Landes

Zuständigkeiten

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Tel.: +49 611 353-0
Fax: +49 611 353-1766

E-Mail: poststelle(at)hmdis.hessen.de
Webseite: Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung.

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Leistungsbeschreibung

Das Hessische Landeswappen zeigt im blauen Schilde einen 9 mal silbern und rot geteilten steigenden Löwen mit goldenen Krallen. Auf dem Schilde ruht ein Gewinde aus goldenem Laubwerk mit von blauen Perlen gebildeten Früchten. Das Hessische Landeswappen ist als Hoheitssymbol des Staates geschützt und darf nur von den staatlichen Organen des Landes Hessen benutzt werden. Die Verwendung zu wissenschaftlichen sowie Lehr- oder Sammlerzwecken ist zulässig und bedarf keiner gesonderten Genehmigung.

Da sich gezeigt hat, dass ein Bedürfnis besteht, die Verbundenheit mit dem Land Hessen durch Verwendung eines Symbols zum Ausdruck zu bringen, wurde im Jahr 1981 das "Hessenzeichen" geschaffen. Es besteht aus der leicht abgewandelten und stilisierten Wappenfigur des Löwen und kann von jedermann wahlweise in den Landesfarben Weiß oder Rot verwendet werden. Das Hessenzeichen steht als kostenloser Download auf der Internetseite des  Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zur Verfügung.

Das Landeswappen
(Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)

An wen muss ich mich wenden?

Für Fragen zur Thematik wenden Sie sich bitte an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport, Referat Z 1.

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Hoheitssymbol
  • Wappen des Landes
  • Landeswappen
  • Wappen
  • Wappentier