Fachdienst - Allgemeine Verwaltung
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Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
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Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
In Hessen können Sie zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen Archivgut im jeweils zuständigen Archiv einsehen. Jede Person kann die Archive nutzen. Welches Archivgut für Ihre Fragestellung aussagekräftig ist, erfahren Sie im Internet oder im jeweiligen Archiv vor Ort.
Das Land Hessen unterhält das Hessische Landesarchiv mit seinen drei Staatsarchiven an fünf Standorten: das Hessische Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden, das Hessische Staatsarchiv Darmstadt, das Hessische Staatsarchiv Marburg; dazu als Außenstellen das Grundbuch- und Personenstandsarchiv in Neustadt sowie das Archiv der deutschen Jugendbewegung auf Burg Ludwigstein.
Jedes der drei Staatsarchive ist für eine bestimmte Region zuständig. Das Hessische Hauptstaatsarchiv ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zur hessischen Geschichte seit 1945 und zur NS-Zeit im Bereich des Bundeslandes Hessen. Es betreut außerdem die Dienststellen mit einer Zuständigkeit für das ganze Land Hessen, insbesondere die Ministerien.
Neben dem Hessischen Landesarchiv können Sie zudem Kommunalarchive, Kirchenarchive, Familienarchive, Wirtschaftsarchive, Medienarchive oder Universitätsarchive für Ihre Recherchen heranziehen.
An das Hessische Landesarchiv.
Die Vorlage des Personalausweises kann erforderlich sein.
Ob und in welcher Höhe Gebühren erhoben werden, sagt Ihnen das jeweilige Archiv.
Informationen zu den Archiven in Hessen und zum dort verwahrten Archivgut erhalten Sie über das Hessische Archivinformations-System.
Archivinformationssystem Hessen
Internetauftritt des Hessischen Landesarchivs
Hier finden Sie auch Informationen zu den öffentlichen Veranstaltungen des HLA sowie zu den Angeboten für die Behörden und Kommunen des Landes.
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Die Stadt Herborn betreibt ein Kommunales Archiv im Stadtteil Schönbach. Die Nutzung des städtischen Archivs steht nach Maßgabe der Satzung über die Nutzung des Archivs jedermann zu, soweit sich aus Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen nichts anderes ergibt.
Die Nutzung des städtischen Archivs ist schriftlich zu beantragen. Den Antrag finden Sie weiter unten. Dort sind möglichst genaue Angaben zu machen, in welchen Zeiträumen und zu welchen Themen recherchiert werden soll.
Nach der Antragstellung wird ein Termin mit dem Antragsteller vereinbart und das Archivgut zu diesem Termin entsprechend vorbereitet.
Nutzungsantrag
Eventuell können für die Nutzung des Archivs Gebühren anfallen. Diese richten nach der Art und dem Umfang der Nutzung. Sollten Kosten entstehen, werden diese mit der Genehmigung des Nutzungsantrages mitgeteilt.
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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