Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten
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Frau Andrea Krimmel
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Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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