Im Bereich der Direktzahlungen und Zahlungen der sog. „2. Säule“ (Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete und Agrarumweltmaßnahmen) an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe spielt der Begriff "Cross Compliance" (Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen) eine wichtige Rolle. Er besagt, dass Landwirte seit dem 01.01.2005 zum Erhalt von Zahlungen bestimmte Verpflichtungen einhalten müssen.
Dabei geht es um 3 Bereiche:
Werden einige oder alle der für diese 3 Bereiche bestehenden fachrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten, erfolgt eine Sanktionierung. Je nach Schwere, Ausmaß, Dauer oder Häufigkeit der Verstöße kommt es zu einer Kürzung zwischen ein Prozent und bis zu 100 Prozent der Direktzahlungen für ein oder mehrere Kalenderjahre.
In der Regel werden jährlich1 Prozent aller Zahlungsempfänger in Hessen durch die zuständigen Fachrechtsbehörden (Regierungspräsidien, Landwirtschaftsbehörden, Veterinärbehörden, Untere Wasser- und Naturschutzbehörden) auf Einhaltung der Cross Compliance überprüft.
Weitere Informationen erhalten Sie unter "Cross Compliance" im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Cross Compliance
(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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