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Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

Zuständigkeiten

Lahn-Dill-Kreis - 15.5 Kfz-Zulassungsstelle

Baumeisterweg 3
35576 Wetzlar

Junostraße 1 F
35745 Burg

Tel.: 06441 407-2001
Fax: 06441 407-1051

E-Mail: aufsichts-kreisordnungsbehoerden(at)lahn-dill-kreis.de

Öffnungszeiten:

Kfz-Zulassung Wetzlar:
Montag - Freitag
07:30 - 11:30 Uhr
Montag
13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag
13:30 - 17:00 Uhr

Kfz-Zulassung Herborn-Burg:
Montag - Freitag
07:30 - 11:30 Uhr
Dienstag
13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag
13:30 - 17:00 Uhr

Ansprechpartner:

Frau Anne Simani-Kolb

Tel.: 02771 407-7220
Fax: 02771 407-8080
E-Mail: kfz-zulassung(at)lahn-dill-kreis.de

Frau Elke Linsbauer

Tel.: 06441 407-2510
Fax: 06441 407-2903
E-Mail: elke.linsbauer(at)lahn-dill-kreis.de

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Fachdienst - Öffentliche Ordnung

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: info(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Mo. - Fr.:
    08:00 - 12:30 Uhr

    Mo., Di., Do.:
    13:30 - 16:00 Uhr

    sowie nach Vereinbarung

  • Barkasse

    Mo.:
    08:00 - 12:30 Uhr

    Do.:
    08:00 - 12:30 Uhr &
    13:30 - 16:00 Uhr

Ansprechpartner:

Frau Daum
Zimmernummer: 004

Tel.: 02772 708-250
Fax: 02772 708-9250
Webseite: https://www.herborn.de

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Fachbereich - Bürgerservice

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: info(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Mo. - Fr.:
    08:00 - 12:30 Uhr

    Mo., Di., Do.:
    13:30 - 16:00 Uhr

    sowie nach Vereinbarung

  • Barkasse

    Mo.:
    08:00 - 12:30 Uhr

    Do.:
    08:00 - 12:30 Uhr &
    13:30 - 16:00 Uhr

Ansprechpartner:

Frau Daum
Zimmernummer: 004

Tel.: 02772 708-250
Fax: 02772 708-9250
Webseite: https://herborn.de
E-Mail: k.daum(at)herborn.de

Frau Sybille Nill-Schütz

Fax: 02772 708-9240
Tel.: 02772 708-240
Webseite: http://www.herborn.de
E-Mail: s.nill-schuetz(at)herborn.de

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Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil

Wilhelmstraße 10
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Tel.: +49 611 366-0
Fax: +49 611 366-3435

E-Mail: info(at)mobil.hessen.de
Webseite: Hessen Mobil – Standorte

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Leistungsbeschreibung

Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:

  • Verkaufswagen/Verkaufsstände
  • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
  • Informationsstände
  • Werbeaufsteller/Werbetafeln
  • Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
  • Fahrradständer
  • Plakatierung
Inhalt der Erlaubnis
Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R.  befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.

Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

An wen muss ich mich wenden?

In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.

Welche Gebühren fallen an?

Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

Welche Fristen muss ich beachten?

Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.

Anträge / Formulare

In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.

Spezielle Hinweise
Spezielle Hinweise

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Gerüst aufstellen
  • Plätze
  • Sondernutzungserlaubnis
  • Bundesstraßen
  • Kreisstraßen
  • Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand
  • Sondernutzung
  • Warenstand
  • Verkaufsstand
  • Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung
  • Straßen
  • Gerüst
  • Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen
  • Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand
  • Landesstraßen
  • Werbestand
  • Sondernutzungsgenehmigung
  • Informationsstand
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