Anreise  |  Kontakt  |  Notdienste  |  Öffnungszeiten  |  Webcams  |  
Sprachauswahl inaktiv

Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

Zuständigkeiten

Lahn-Dill-Kreis - 15.6 Technisches Verkehrswesen

Baumeisterweg 3
35576 Wetzlar

Postfach 1940
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

Junostraße 1F
35745 Herborn

Tel.: 06441 4072511

E-Mail: verkehr-wetzlar(at)lahn-dill-kreis.de
Webseite: www

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung

Detailansicht »

Fachdienst - Öffentliche Ordnung

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: info(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

  • Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartner:

Frau Daum
Zimmernummer: 004

Tel.: 02772 708-250
Fax: 02772 708-9250
Webseite: https://www.herborn.de

Detailansicht »

Fachbereich - Bürgerservice

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: info(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Mo. - Fr.:
    08:00 - 12:30 Uhr

    Mo., Di., Do.:
    13:30 - 16:00 Uhr

    sowie nach Vereinbarung

  • Barkasse

    Mo.:
    08:00 - 12:30 Uhr

    Do.:
    08:00 - 12:30 Uhr &
    13:30 - 16:00 Uhr

Ansprechpartner:

Frau Daum
Zimmernummer: 004

Tel.: 02772 708-250
Fax: 02772 708-9250
Webseite: https://herborn.de
E-Mail: k.daum(at)herborn.de

Frau Sybille Nill-Schütz

Fax: 02772 708-9240
Tel.: 02772 708-240
Webseite: http://www.herborn.de
E-Mail: s.nill-schuetz(at)herborn.de

Detailansicht »

Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil

Wilhelmstraße 10
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Tel.: +49 611 366-0
Fax: +49 611 366-3435

E-Mail: info(at)mobil.hessen.de
Webseite: Hessen Mobil – Standorte

Detailansicht »



Leistungsbeschreibung

Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:

  • Verkaufswagen/Verkaufsstände
  • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
  • Informationsstände
  • Werbeaufsteller/Werbetafeln
  • Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
  • Fahrradständer
  • Plakatierung
Inhalt der Erlaubnis
Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R.  befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.

Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

An wen muss ich mich wenden?

In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.

Welche Gebühren fallen an?

Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

Welche Fristen muss ich beachten?

Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.

Anträge / Formulare

In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.

Spezielle Hinweise
Spezielle Hinweise

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Gerüst aufstellen
  • Plätze
  • Sondernutzungserlaubnis
  • Bundesstraßen
  • Kreisstraßen
  • Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand
  • Sondernutzung
  • Warenstand
  • Verkaufsstand
  • Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung
  • Straßen
  • Gerüst
  • Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen
  • Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand
  • Landesstraßen
  • Werbestand
  • Sondernutzungsgenehmigung
  • Informationsstand