Lahn-Dill-Kreis - 25.2 Tiergesundheit und tierische Nebenprodukte
Tel.: 02771 407-7711
Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Ansprechpartner:
Herr Dr. Giuseppe Dr. Bosco
Fax: 02771 407-7723
Tel.: 02771 407-7711
E-Mail:
veterinaeramt(at)lahn-dill-kreis.de
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: +49 611 815-0
Fax: +49 611 815-1941
E-Mail:
poststelle(at)umwelt.hessen.de
Webseite:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bei der Einfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen und Frettchen) aus Nicht-EU-Ländern und zwar aus den sogenannten gelisteten Drittländern in die Europäische Union müssen die Tiere entsprechend gekennzeichnet sein (Micro-Chip) und von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Einfuhr von einem Amtstierarzt bestätigt wird. Für nicht gegen Tollwut geimpfte Hunde- und Katzenwelpen unter 3 Monaten ist zusätzlich eine Einfuhrgenehmigung erforderlich, die beim Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu beantragen ist.
Ist das Herkunftsland nicht gelistet, müssen die Tiere vor der Einreise zusätzlich einer Blutuntersuchung auf Antikörper gegen Tollwut unterzogen worden sein.
Diese Untersuchung muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 3 Monate vor der Einreise erfolgen und in einem von der EU zugelassenen Labor durchgeführt werden.
Heimtiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht eingeführt werden.
Für das Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU gelten besondere Bestimmungen. Hunde, Katzen und Frettchen müssen gekennzeichnet sein und einen vom Haustierarzt ausgestellten Heimtierausweis besitzen, in dem insbesondere die Tollwutimpfung vom Tierarzt bestätigt wird.
Für bestimmte Mitgliedstaaten wie Großbritannien, Irland, Schweden und Malta sind zusätzliche Anforderungen vorgesehen. Auch das Mitbringen von Hunden und Katzen aus Nicht-EU-Ländern ist nicht ohne Weiteres möglich. Setzen Sie sich in diesen Fällen rechtzeitig mit Ihrem Tierarzt oder dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung.
Wer Hunde oder Katzen einführt, um sie in der Europäischen Union zu verkaufen, hat weiter reichende Vorschriften einzuhalten, die er bei der zuständigen Veterinärbehörde erfragen kann.
Bei Reisen in Nicht-EU-Länder gelten die Bestimmungen dieser Länder.
Bei Einfuhren:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bei Innergemeinschaftlichem Verbringen:
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Weitere Informationen finden Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft unter "Regelungen zur Einreise mit Heimtieren in die Europäische Union".
Regelung zur Einreise mit Heimtieren in die Europäische Union
(Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft )
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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