Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und die ausländische Stelle Ihrer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Aus-stellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
Die Ausstellung in einem deutschen Standesamt beantragen.
Online-Beantragung:
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche ist das Standesamt des Wohnsitzes der/s deutschen Partnerin oder Partners zuständig. Dort können Ausländer/innen auch Informationen über das Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates erhalten, um das diese sich dann bei Ihrer zuständigen Heimatbehörde kümmern müssen.
Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.
Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnis-ses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Aus-länder oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
Die Beantragung kann nur über das Standesamt gestellt werden.
Auch Vor- und Sachstandsanfragen sind nicht an das Oberlandes-gericht, sondern ausschließlich an das Standesamt zu richten.
Die Höhe der Gebühren variiert je nach Gebührenordnung.
Die Bearbeitungsdauer vom Einzelfall abhängig.
§ 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 39 Personenstandsgesetz (PStG)
Artikel 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EG-BGB)
§ 1303 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§§ 1306 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Artikel 12 Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)
§ 12 Absatz 3 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 39 Absatz 3 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 23 Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG)
Formulare vorhanden: Ja, beim Standesamt
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Eheschließung" im Hessen-Finder.
Eheschließung
(Verwaltungsportal Hessen)
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Die kurzfristige Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nicht möglich. Bitte bemühen Sie sich rechtzeitig mehrere Wochen vor der geplanten Eheschließung um das Ehefähigkeitszeugnis.
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate lang gültig.
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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