Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Als Nachweis über die Eheschließung erhalten Sie nach der standesamtlichen Eheschließung eine Eheurkunde. Benötigen Sie später weitere Urkunden (zum Beispiel in Rentenangelegenheiten), stellt Ihnen das Standesamt auf Antrag jederzeit zusätzliche Exemplare aus.
Soll Ihnen das Standesamt bei der Eheschließung gleich mehrere Eheurkunden aushändigen, beantragen Sie das bitte bei der Anmeldung der Eheschließung.
Eheschließung; Anmeldung
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Persönliche Beantragung:
Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax
Hinweise (Besonderheiten)
Die früheren Heiratsurkunden, Bescheinigungen der Eheschließung und Abschriften aus dem Familienbuch werden ab 01.01.2009 nicht mehr ausgestellt. Das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.
Das Standesamt,
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Eheurkunden können daher nur ausgestellt werden
sowie deren
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Eheurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel mit einem Schreiben des Nachlassgerichts, einem gerichtlichen Urteil oder einem vollstreckbaren Titel).
Bundesministerium des Innern/Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Oft müssen bestimmte Ereignisse urkundlich nachgewiesen werden. Beim Standesamt Herborn können wir Ihnen Eheurkunden und beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister ausstellen, wenn die Eheschließung in Herborn stattgefunden hat.
Es können auch mehrsprachige Urkunden ausgestellt werden, wenn diese z. B. im Ausland vorgelegt werden sollen.
Die Ausstellung von Urkunden können folgende Personen beantragen:
Wenn Sie Urkunden vom Standesamt Herborn benötigen, können Sie diese persönlich unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises während der üblichen Öffnungszeiten beantragen und in der Regel sofort mitnehmen.
Weiterhin können Urkunden auch schriftlich angefordert werden. Die hierfür zu zahlenden Gebühren fügen Sie bitte Ihrer Anforderung bei (Bargeld oder Verrechnungsscheck).
Sie können aber auch Urkunden per Fax oder E-Mail (standesamt@herborn.de) bestellen. In diesem Fall schreiben Sie uns bitte an (per Fax oder E-Mail) und überweisen die fällige Gebühr auf eines der nachstehend aufgeführten Konten:
Sparkasse Dillenburg |
IBAN DE86 5165 0045 0000 0336 47 BIC HELADEF1DIL |
VR Bank Lahn-Dill eG |
IBAN: DE05 5176 2434 0061 0130 08 BIC: GENODE51BIK |
Sobald die fällige Gebühr eingegangen ist, wird Ihnen die Urkunde per Post zugeschickt.
+++NEU+++
Außerdem besteht die Möglichkeit Urkunden digital unter folgenden Link bestellen:
Die Zahlung erfolgt über onlinegestützte Bezahlsysteme wie paypal, paydirekt oder Zahlung per Kreditkarte und Lastschrift.
Die Gebühren betragen für die erste Ausfertigung einer Eheurkunde 12,00 €, für jede weitere Ausfertigung, die gleichzeitig bestellt wird, 6,00 €.
Bei persönlicher Vorsprache ca. 5 bis 10 Minuten.
Bei digitalen Anforderungen 2-3 Tage.
Bei schriftlichen Anforderungen (per Fax oder E-Mail) werden die Urkunden erst nach Eingang der fälligen Gebühr versendet.
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
Um diese App auf ihrem Apple-Gerät zu installieren, drücken Sie und wählen dann "Zum Home-Bildschirm".