Ein Besuch im Rathaus ist zurzeit nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich.
Beachten Sie hierzu bitte unsere aktuellen Öffnungszeiten (Ganz unten auf jeder Seite unserer Homepage).
Fachdienst - Tiefbau und Umwelt
Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400
E-Mail:
info(at)herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Mo.:
08:00 - 12:30 Uhr &
13:30 - 16:00 Uhr
Di.:
08:00 - 12:30 Uhr &
13:30 - 16:00 Uhr
Mi.:
08:00 - 12:30 Uhr
Do.:
08:00 - 12:30 Uhr &
13:30 - 18:00 Uhr
Fr.:
08:00 - 12:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Mo.:
08:00 - 12:30 Uhr
Do.:
08:00 - 12:30 Uhr &
13:30 - 16:00 Uhr
Mo.:
08:00 - 16:00 Uhr
Di.:
08:00 - 16:00 Uhr
Mi.:
08:00 - 12:30 Uhr
Do.:
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Fr.:
08:00 - 12:30 Uhr
Immer durchgehend geöffnet
Ansprechpartner:
Herr Andreas Meier
Tel.: 02772 708-425
Fax: 02772 708-9425
E-Mail:
a.meier(at)herborn.de
Fax: 02772 708-9253
Tel.: 02772 708-253
E-Mail:
o.tritschler(at)herborn.de
Abfallwirtschaft Lahn-Dill, Eigenbetrieb des Lahn-Dill-Kreises
Karl-Kellner-Ring 47 - 49
35576 Wetzlar
Tel.: 06441 407-1800
Fax: 06441 407-1801
E-Mail:
info(at)awld.de
Webseite:
www.awld.de
Verwaltung Wetzlar
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Montag - Mittwoch
13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag
13:30 - 16:30 Uhr
Abfallwirtschaftszentrum Aßlar
Montag - Freitag 07:30 - 16:00 Uhr
Samstag 08:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner:
Herr Frank Dworaczek
Fax: 06441 407-1801
Tel.: 06441 407-1820
E-Mail:
awld(at)lahn-dill-kreis.de
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat IV 42.2 Kommunale Abfallwirtschaft/Abfallentsorgungsanlagen
Marburger Straße 91
35396 Gießen, Universitätsstadt
E-Mail:
rp-giessen(at)rpgi.hessen.de
Deponien sind Abfallentsorgungsanlagen, in denen Abfälle zeitlich unbegrenzt abgelagert werden. Grundsätzlich dürfen nur Abfälle in Deponien abgelagert werden, wenn die für die jeweilige Deponieklasse festgelegten Zuordnungskriterien eingehalten werden. Für Hausmüll, Hausmüll ähnliche Gewerbeabfälle und andere Abfälle mit hohen organischen Anteilen bedeutet dies, dass sie im Regelfall vor der Ablagerung entweder thermisch oder mechanisch-biologisch behandelt werden müssen.
Für einen hessenweit einheitlichen Vollzug der behördlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Deponien wurden unter Federführung des Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) Arbeitshilfen, Verfahrensbücher und Verfahrenshilfen zu diesen Themen erarbeitet. Diese sind über den Internetauftritt des Ministeriums abrufbar.
Zuständig für die Zulassung und Überwachung von Deponien sind in Hessen die Abteilungen Umwelt der Regierungspräsidien. Je nach Ortslage der Deponie finden sie die zuständigen Ansprechpartner bei den Regierungspräsidien.
Was ist eine Deponie?
(Regierungspräsidium Darmstadt)
Deponien
(Regierungspräsidium Gießen)
Deponie
(Regierungspräsidium Kassel)
Die rechtlichen Anforderungen an Deponien, die 2009 auf mehrere Verordnungen und Verwaltungsvorschriften verteilt waren, wurden mit der Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung von Verwaltungsvorschriften zum Deponierecht vom 29.04.2009 zusammengeführt bzw. aufgehoben.
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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