Fachdienst - Bürgerbüro
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Mo. - Fr.:
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Mo., Di., Do.:
13:30 - 16:00 Uhr
Annahmeschluss für Kfz-Angelegenheiten: 30 Minuten vor Dienstende.
Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger/innen möglich sind.
Ansprechpartner:
Frau Cankat
Tel.: 02772 708-255
Fax: 02772 708-9111
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)
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Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines und des Jugendfischereischeines ist
oder
Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer
oder
Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischer
oder
Nachweis einer für den Staats-, Gemeinde- oder Privatforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung in Fischereikunde
oder
Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei
oder
Nachweis, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abgelegt werden kann
oder
bei Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem Diplomatischen Corps angehören: Ausländischer Fischereischein (in diesem Fall kann für 3 aufeinanderfolgende Monate ein Ausländerfischereischein erteilt werden, der verlängert werden kann)
Verwaltungsgebühr in EUR |
Fischereiabgabe in EUR |
|
Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein |
10 |
7,50 |
Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein |
18 |
27,00 |
Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein |
36 |
50,00 |
Jugendfischereischein |
4 |
3,50 |
Jugendfischereischein |
6 |
17,00 |
Ausländerfischereischein |
5 |
7,50 |
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Den Fischereischein gibt es mit folgenden Laufzeiten: Jahres-, Fünfjahres- und Zehnjahresfischereischein. Auch Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr können mit einer bestandenen Fischerprüfung einen Fischereischein bekommen. Vom 12. - 16. Lebensjahr erhalten sie auch ohne eine Prüfung einen Jugendfischereischein, der für ein oder fünf Jahre ausgestellt wird. Die Gültigkeitsdauer ist immer auf das/die Kalenderjahr/e beschränkt.
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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