Anreise  |  Kontakt  |  Notdienste  |  Öffnungszeiten  |  Webcams  |  
Sprachauswahl inaktiv

Fischerprüfung

Zuständigkeiten

Lahn-Dill-Kreis - 15.4 Ordnungs- und Gewerberecht

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

Tel.: 06441 407-2401
Fax: 06441 407-1050

E-Mail: ordnung-gewerbe(at)lahn-dill-kreis.de
Webseite: https://www.lahn-dill-kreis.de

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr

Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr

Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung

Ansprechpartner:

Herr Volkmar Peter

Tel.: 06441 407-2400
Fax: 06441 407-2900
E-Mail: volkmar.peter(at)lahn-dill-kreis.de

Detailansicht »

Lahn-Dill-Kreis - 15.4 Ordnungs- und Gewerberecht

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

Tel.: 06441 407-2401
Fax: 06441 407-1050

E-Mail: ordnung-gewerbe(at)lahn-dill-kreis.de
Webseite: https://www.lahn-dill-kreis.de

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr

Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr

Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung

Ansprechpartner:

Herr Volkmar Peter

Tel.: 06441 407-2400
Fax: 06441 407-2900
E-Mail: volkmar.peter(at)lahn-dill-kreis.de

Detailansicht »


Leistungsbeschreibung

Für das Lösen des ersten Fischereischeins (siehe Fischereischein) ist in aller Regel eine bestandene Fischerprüfung erforderlich. In dieser Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Der Hessischen Fischerprüfung stehen Staatliche oder Staatlich anerkannte Fischerprüfungen der anderen Bundesländer gleich.

Von der Ablegung der Fischerprüfung sind u. a. befreit:

  1. Jugendliche, wenn sie einen Jugendfischereischein lösen,
  2. beruflich ausgebildete Fischer mit entsprechender Abschluss- oder Meisterprüfung sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
  3. Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
  4. Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem Diplomatischen Corps angehören und im Besitz eines ausländischen Fischereischeines sind.

Fischereischein
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • H
  • M
  • U
  • K
  • L
  • V
  • Angler
  • Angelgenehmigung
  • Angelschein
  • Fischer
  • Fischerei
  • Fischereiprüfung
  • Sportfischerprüfung
  • Fischen
  • Fisch
  • Angeln
  • Fischereischein
  • Anglerprüfung
  • Angelerlaubnis
115 - Die Behördennummer

Tel.: 115
Website: zur Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 08:00 Uhr
(nur mit Termin)
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr
×

Um diese App auf ihrem Apple-Gerät zu installieren, drücken Sie und wählen dann "Zum Home-Bildschirm".