Lahn-Dill-Kreis - 15.4 Ordnungs- und Gewerberecht
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Tel.: 06441 407-2401
Fax: 06441 407-1050
E-Mail:
ordnung-gewerbe(at)lahn-dill-kreis.de
Webseite:
https://www.lahn-dill-kreis.de
Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Ansprechpartner:
Herr Volkmar Peter
Tel.: 06441 407-2400
Fax: 06441 407-2900
E-Mail:
volkmar.peter(at)lahn-dill-kreis.de
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Für das Lösen des ersten Fischereischeins (siehe Fischereischein) ist in aller Regel eine bestandene Fischerprüfung erforderlich. In dieser Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Der Hessischen Fischerprüfung stehen Staatliche oder Staatlich anerkannte Fischerprüfungen der anderen Bundesländer gleich.
Von der Ablegung der Fischerprüfung sind u. a. befreit:
Fischereischein
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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