Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 53.1 - Forsten und Naturschutz I (Forsten, Eingriffs- und Ausgleichsregelung, Umweltfolgenabschätzung)
Georg-Friedrich-Händel-Straße 3
35578 Wetzlar
Tel.: +49 641 303-0
(Zentrale)
Fax: +49 641 303-2197
E-Mail:
pressestelle(at)rpgi.hessen.de
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Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
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Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 53.2 - Naturschutz II (Artenschutz, Biodiversität, Fischerei, Naturschutzfinanzierung)
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Unter die Genehmigungspflicht fallen lebende und tote Tiere und Pflanzen sowie Teile oder Erzeugnisse mit Bestandteilen daraus.
Außerdem können Sie folgende CITES-Sondergenehmigungen beantragen:
Die erteilte Genehmigung müssen Sie bei der Ein- oder Ausfuhrzollstelle zur artenschutzrechtlichen Zollabfertigung vorlegen.
Sie brauchen die Genehmigung auch, wenn Sie das Exemplar wiederaus- oder wiedereinführen möchten.
Eine Genehmigung zur Ein- oder Ausfuhr bzw. Wiederausfuhr können Sie schriftlich oder elektronisch beantragen.
Wenn Sie die Genehmigung schriftlich beantragen:
Laden Sie sich das Antragsformular und das Folgeformular herunter
Wenn Sie die Genehmigung elektronisch beantragen:
Hinweis: Wurde Ihr Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ablehnungsbescheids Widerspruch einlegen. Wenn der Widerspruch begründet ist, wird diesem abgeholfen und die Genehmigung erteilt. Anderenfalls wird ein Widerspruchsbescheid erlassen, mit dem die Ablehnung des Antrages aufrechterhalten bleibt. Dagegen kann Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Die speziellen Voraussetzungen für die Genehmigung richten sich nach dem Schutzgrad der Art, die Sie ein- oder ausführen möchten, und der Art des Antrags.
Genehmigung: maximal 1 Monat
Hinweis: Die Bearbeitungsdauer kann sich verlängern, wenn zusätzliche Informationen von Behörden des Ursprungs- oder Ausfuhrlandes oder fachliche Stellungnahmen von Experten erforderlich sind.
Bundesamt für Naturschutz: Beantragung von artenschutzrechtlichen Genehmigungen
Ausführliche Hinweise zur Beantragung von artenschutzrechtlichen Genehmigungen
Bundesamt für Naturschutz: CITES
Umfangreiche Informationen zur Umsetzung des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES)
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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