Lahn-Dill-Kreis - 15.4 Ordnungs- und Gewerberecht
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Tel.: 06441 407-2401
Fax: 06441 407-1050
E-Mail:
ordnung-gewerbe(at)lahn-dill-kreis.de
Webseite:
https://www.lahn-dill-kreis.de
Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Ansprechpartner:
Herr Volkmar Peter
Tel.: 06441 407-2400
Fax: 06441 407-2900
E-Mail:
volkmar.peter(at)lahn-dill-kreis.de
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Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der "Waffenschein" in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
Waffenschein
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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