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Waffenschein

Zuständigkeiten

Lahn-Dill-Kreis - 15.4 Ordnungs- und Gewerberecht

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

Tel.: 06441 407-2401
Fax: 06441 407-1050

E-Mail: ordnung-gewerbe(at)lahn-dill-kreis.de
Webseite: https://www.lahn-dill-kreis.de

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr

Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr

Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung

Ansprechpartner:

Herr Volkmar Peter

Tel.: 06441 407-2400
Fax: 06441 407-2900
E-Mail: volkmar.peter(at)lahn-dill-kreis.de

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Lahn-Dill-Kreis - 15.4 Ordnungs- und Gewerberecht

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

Tel.: 06441 407-2401
Fax: 06441 407-1050

E-Mail: ordnung-gewerbe(at)lahn-dill-kreis.de
Webseite: https://www.lahn-dill-kreis.de

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr

Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr

Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung

Ansprechpartner:

Herr Volkmar Peter

Tel.: 06441 407-2400
Fax: 06441 407-2900
E-Mail: volkmar.peter(at)lahn-dill-kreis.de

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).

An wen muss ich mich wenden?

Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:
  • Volljährigkeit (18 Jahre),
  • Zuverlässigkeit,
  • Persönliche Eignung, 
  • Nachweis eines Bedürfnisses,* 
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
  • Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*

* Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.

Rechtsgrundlage

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Waffenschein
  • Waffe
  • Waffenpass
  • Waffenrecht
  • Schusswaffen
115 - Die Behördennummer

Tel.: 115
Website: zur Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 08:00 Uhr
(nur mit Termin)
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr
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