Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten
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Frau Andrea Krimmel
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Lahn-Dill-Kreis - 15.3 Ausländer- und Personenstandswesen
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Tel.: 06441 407-2000
Fax: 06441 407-1051
E-Mail:
aufsichts-kreisordnungsbehoerden(at)lahn-dill-kreis.de
Termine sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Ansprechpartner:
Frau Sandra Lautenschläger
Fax: 06441 407-2900
Tel.: 06441 407-2300
E-Mail:
auslaender-personenstand(at)lahn-dill-kreis.de
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 21 - Hoheitsverwaltung, Sport, Zuständige Stelle nach § 73 BBiG und § 16 HBG
Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen, Universitätsstadt
Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt
Liebigstraße 14 - 16
35390 Gießen, Universitätsstadt
Tel.: +49 641 303-0
(Zentrale)
Fax: +49 641 303-2197
E-Mail:
pressestelle(at)rpgi.hessen.de
Webseite:
www.rp-giessen.de
Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.
Einbürgerungsanträge werden von den Städten und Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern, ansonsten vom Landkreis entgegengenommen. Dort findet auch eine Erstberatung statt.
Einbürgerungsbehörden sind in Hessen die 3 Regierungspräsidien: Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Gießen, Regierungspräsidium Kassel
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.
Wo finde ich weiterführende Informationen?
Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare; darüber hinaus wird dort eine Präsentation der Einbürgerungsgrundlagen angeboten:
Einbürgerung
(Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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