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Einbürgerung

Zuständigkeiten

Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: info(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Mo. - Fr.:
    08:00 - 12:30 Uhr

    Mo., Di., Do.:
    13:30 - 16:00 Uhr

    sowie nach Vereinbarung

  • Barkasse

    Mo.:
    08:00 - 12:30 Uhr

    Do.:
    08:00 - 12:30 Uhr &
    13:30 - 16:00 Uhr

Ansprechpartner:

Frau Andrea Krimmel
Zimmernummer: 003

Tel.: 02772 708-272
Fax: 02772 708-9272
Webseite: https://www.herborn.de

Frau Daniela Thielmann

Tel.: 02772 708-241
Fax: 02772 708-9241
E-Mail: d.thielmann(at)herborn.de

Frau Sybille Nill-Schütz

Fax: 02772 708-9240
Tel.: 02772 708-240
Webseite: https://www.herborn.de

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Lahn-Dill-Kreis - 15.3 Ausländer- und Personenstandswesen

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

Tel.: 06441 407-2310 (Hotline Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 - 12:.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 13:30 - 17:30 Uhr)
Fax: 06441 407-1051

E-Mail: abh(at)lahn-dill-kreis.de
Webseite: https://www.lahn-dill-kreis.de/buergerservice/auslaenderbehoerde/

Öffnungszeiten:

Termine sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

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Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 21 - Hoheitsverwaltung, Sport, Zuständige Stelle nach § 73 BBiG und § 16 HBG

Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen, Universitätsstadt

Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt

Liebigstraße 14 - 16
35390 Gießen, Universitätsstadt

Tel.: +49 641 303-0 (Zentrale)
Fax: +49 641 303-2197

E-Mail: pressestelle(at)rpgi.hessen.de
Webseite: www.rp-giessen.de

Öffnungszeiten:
  • Montag bis Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

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Leistungsbeschreibung

Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
  • Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unions- oder Schweizerbürger
  • mindestens 8 Jahre Inlandsaufenthalt
  • Unterhaltsfähigkeit
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • staatsbürgerliches Grundwissen
  • keine Mehrstaatigkeit
  • nicht bestraft
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung

Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.

An wen muss ich mich wenden?

Einbürgerungsanträge werden von den Städten und Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern, ansonsten vom Landkreis entgegengenommen. Dort findet auch eine Erstberatung statt.

Einbürgerungsbehörden sind in Hessen die 3 Regierungspräsidien: Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Gießen, Regierungspräsidium Kassel

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.
 

Was sollte ich noch wissen?

Wo finde ich weiterführende Informationen?

Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare; darüber hinaus wird dort eine Präsentation der Einbürgerungsgrundlagen angeboten:

Einbürgerung
(Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)

Spezielle Hinweise

Zu dieser Dienstleistung besteht HIER die Möglichkeit Online einen Termin im Rathaus zu vereinbaren. 

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an

Frau Krimmel 02772/708272

Frau Nill-Schütz 02772/708240

Frau Thielmann 02772/708241

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Einbürgerung des Ehegatten oder Lebenspartners eines Deutschen•
  • Eigenständige Einbürgerung von Ausländern ohne Einbürgerungsanspruch
  • Nationalität
  • Staatsbürgerschaft
  • Verleihung
  • Einbürgerung
  • Eigenständige Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch
  • Staatsangehörigkeit
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