Deutsche Staatsangehörige, Staatenlose und Ausländer mit ausländischen Bildungsnachweisen können in Hessen studieren, wenn ihre Vorbildung als einer hiesigen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig anerkannt ist. Die Feststellung der Gleichwertigkeit des jeweiligen Bildungsabschlusses erfolgt auf der Grundlage der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZaB) beim Sekretariat der KMK in Bonn.
Ein Merkblatt über die für Bewertung und Anerkennung zuständigen Stellen ist über die Homepage des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (HMWK) zu finden (unter: > Studium/Ausbildung > Zugangsvoraussetzungen > Ausländische Hochschulzugangsberechtigungen).
Ausländische Hochschulzugangsberechtigungen
(Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst)
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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