Ein Besuch im Rathaus ist zurzeit nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich.
Beachten Sie hierzu bitte unsere aktuellen Öffnungszeiten (Ganz unten auf jeder Seite unserer Homepage).
Fachdienst - Bürgerbüro
Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400
E-Mail:
info(at)herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Mo. und Di.: 08:00 - 16:00 Uhr
Mi. und Fr.: 08:00 - 12:30 Uhr
Do.: 08:00 - 18:00 Uhr
Annahmeschluss für Kfz-Angelegenheiten:
30 Minuten vor Dienstende
Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Ansprechpartner:
Bürgerbüro
Fax: 02772 7089256
Tel.: 02772 708256
E-Mail:
buergerbuero(at)herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Fax: 02772 708-9256
Tel.: 02772 708-256
E-Mail:
a.colan(at)herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.
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