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Landschaftspflege

Zuständigkeiten

Lahn-Dill-Kreis - 24.2 Landschaftspflege, Investitionsförderung und Grundstücksverkehr

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

Tel.: 06441 407-0
Fax: 06441 407-1050

E-Mail: info(at)lahn-dill-kreis.de
Webseite: http://www.lahn-dill-kreis.de

Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch 07:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr oder nach Vereinbarung

Ansprechpartner:

Herr Björn John

Tel.: 06441 407-1758
E-Mail: bjoern.john(at)lahn-dill-kreis.de

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Lahn-Dill-Kreis - 26.1 Natur und Umwelt

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

Tel.: 06441 407-2250
Fax: 06441 407-1065

E-Mail: umwelt(at)lahn-dill-kreis.de

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr

Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr

Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung

Ansprechpartner:

Frau Kerstin Broich

Fax: 06441 407-1055
Tel.: 06441 407-1746
E-Mail: kerstin.broich(at)lahn-dill-kreis.de

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Regierungspräsidium Gießen - Abteilung V - Ländlicher Raum, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz

Schanzenfeldstraße 8
35578 Wetzlar

Tel.: +49 641 303-0 (Zentrale)
Fax: +49 641 303-2197

E-Mail: pressestelle(at)rpgi.hessen.de
Webseite: https://rp-giessen.hessen.de

Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

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Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Tel.: +49 611 815-0
Fax: +49 611 815-1941

E-Mail: poststelle(at)umwelt.hessen.de
Webseite: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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Leistungsbeschreibung

Ziel der Landschaftspflege ist die Erhaltung und Entwicklung der Landschaft mit ihrer Vielfalt und Eigenart, ihren Lebensräumen sowie ihren Lebensstätten für Tier- und Pflanzenarten.

Das Aufgabenfeld umfasst insbesondere Maßnahmen zur Sicherung, Pflege, Wiederherstellung und Neuanlage naturnahe Lebensräume sowie Lebensstätten heimischer Tier- und Pflanzenarten. Maßnahmen der Landschaftspflege werden in Hessen bevorzugt in den NATURA 2000-Gebieten (Schutzgebiete nach der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union) durchgeführt.

Das Land fördert die Landschaftspflege über entsprechend ausgestaltete Programme. Die Umsetzung der unterschiedlichen Maßnahmen erfolgt bevorzugt durch die jeweiligen Grundeigentümer und Flächennutzer, i. d. R. Landwirte und Waldbesitzer.

An wen muss ich mich wenden?

Auskunft erteilt das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf nachstehenden Internetseiten:

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

10.02.2017

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • qs_hmuelv
  • Landschaftspflege
  • Naturschutz
  • Landschaft
  • Landschaftsplanung
  • Natur
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