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Musikschule

Zuständigkeiten

Lahn-Dill-Akademie

Bahnhofstraße 10
PLZ: 35683

Fax: 02771 407-830
Tel.: 02771 407-750
Tel.: 02771 407-751

E-Mail: info(at)lahn-dill-akademie.de
Webseite: www.lahn-dill-akademie.de

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:00 - 11:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

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Hessisches Kultusministerium

Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Tel.: 0611 368-0
Fax: 0611 368-2099

E-Mail: poststelle(at)kultus.hessen.de
Webseite: Hessisches Kultusministerium

Öffnungszeiten:

Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.

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Leistungsbeschreibung

Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, deren wesentliche Aufgaben die Vermittlung einer musikalischen Grundbildung, die Herausbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die mögliche Vorbereitung auf ein Berufsstudium sind.

Für den Unterricht an Musikschulen und für die Überlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren erhoben, die in Musikschulgebührensatzungen festgelegt sind.

Informationen zu den Musikschulen in Hessen finden Sie z.  B. auf den Webseiten des Verbands deutscher Musikschulen, Landesverband Hessen e. V.

Kooperation von allgemeinbildenden Schulen und Musikschulen

In Hessen wird die Zusammenarbeit von Musikschulen mit allgemeinbildenden Schulen besonders unterstützt: Das Land Hessen fördert seit dem Schuljahr 2000/2001 an über 30 hessischen Standorten insbesondere in den Klassen 5 und 6 Kooperationsprojekte von allgemeinbildenden Schulen und Musikschulen. Die Projekte sollen vor allem solchen Kindern den Zugang zum Musizieren ermöglichen, die aufgrund ihrer häuslichen Voraussetzungen kaum die Chance hätten, eine Musikschule zu besuchen.

Seit dem Schuljahr 2008/09 nehmen außerdem 70 Grundschulen am Pilotprojekt „Jedem Kind ein Instrument“ (JeKi Hessen) teil. JeKi Hessen unterstützt an diesen Schulen den Instrumentenankauf und den Instrumentalunterricht für musikinteressierte Kinder durch Musikschullehrkräfte.

Für „Musikalische Grundschulen“, „Schulen mit Schwerpunkt Musik“ (Sekundarstufe I), „KulturSchulen Hessen“  (Sekundarschulen) und „Schulen mit besonderer musikalischer Förderung“ (Grundschulen und Sekundarschulen) ist die Zusammenarbeit mit Musikschulen ein wesentliches Element zur Förderung der musikalischen Praxis an allgemeinbildenden Schulen.

Siehe dazu auch auch Infomationen im Bildungsserver Hessen ( www.kultur.bildung.hessen.de).

An wen muss ich mich wenden?

In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Kultusministerium

Fachlich freigegeben am

28.08.2013

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Orchester
  • Geige
  • Musikhochschule
  • Instrumente
  • Musikschule
  • Klavier
  • Schlagzeug
  • Flöte
  • Musikinstrument
  • Musik
  • Gitarre
  • H
  • K
  • M