Ein Besuch im Rathaus ist zurzeit nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich.
Beachten Sie hierzu bitte unsere aktuellen Öffnungszeiten (Ganz unten auf jeder Seite unserer Homepage).
Brand- u. Bevölkerungsschutz
Walkmühlenweg 10
35745 Herborn
Tel.: 02772 9593-0
Fax: 02772 7089866
E-Mail:
feuerwehr(at)herborn.de
Webseite:
Homepage Stadt Herborn
Mo.:
08:00 - 12:30 Uhr &
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Di.:
08:00 - 12:30 Uhr &
13:30 - 16:00 Uhr
Mi.:
08:00 - 12:30 Uhr
Do.:
08:00 - 12:30 Uhr &
13:30 - 18:00 Uhr
Fr.:
08:00 - 12:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Mo.:
08:00 - 12:30 Uhr
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Ansprechpartner:
Frau Karin Dick
Fax: +49 2772 708-9813
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Fax: +49 2772 708-9855
Tel.: +49 2772 9593-55
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E-Mail:
j.kraemer(at)herborn.de
Lahn-Dill-Kreis - 22.1 Gefahrenabwehr/-bekämpfung
Franz-Schubert-Straße 4
35578 Wetzlar
Fax: 06441 407-2902
Tel.: 06441 407-2803
Ansprechpartner:
Herr Wolfgang Blicker
Fax: 06441 407-2902
Tel.: 06441 407-2804
E-Mail:
wolfgang.blicker(at)lahn-dill-kreis.de
Der Schutz der Bevölkerung vor besonderen Gefahren, die nicht aus eigener Kraft abzuwehren sind, ist eine der vornehmsten Aufgaben des modernen Staates.
Für den Schutz der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall ist nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes ausschließlich der Bund zuständig. Die Aufgaben des Zivilschutzes sind im Zivilschutzgesetz geregelt. Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Während der Katastrophenschutz ein nach Landesrecht organisiertes System der Gefahrenabwehr und Hilfeleistung bei außergewöhnlichen Schadensereignissen ist, wird nach dem Zivilschutzgesetz das für den Katastrophenschutz in den Ländern vorgesehene Potenzial in seiner Gesamtheit in die Zivilschutzplanung eingebunden. Die Begriffe "Katastrophenschutz" und "Zivilschutz" bezeichnen keine eigenständige Organisation, sondern nur unterschiedliche Aufgaben der Gefahrenabwehr. Länder und Bund bedienen sich zu ihrer jeweiligen Aufgabenerfüllung aufgrund besonderer Gesetze der gesamten vorhandenen personellen und sächlichen Ressourcen.
Das Zivilschutzgesetz wird zur Zeit überarbeitet. Der Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Zivilschutzgesetzes" wird derzeit zwischen Bund und Ländern beraten. Nach den Vorstellungen des Bundes soll Grundlage dieses Gesetzes das "Zivilschutz-Doppelnutzen-Konzept" sein, wonach die für originäre Bundeszwecke vorgehaltenen Einrichtungen auch von den Ländern in Friedenszeiten genutzt werden können, um im Verteidigungsfall einsatzfähig zu sein.
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