Fachdienst - Öffentliche Ordnung
Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400
E-Mail:
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Mo. - Fr.:
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Mo., Di., Do.:
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sowie nach Vereinbarung
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Mi.:
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Do.:
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Fr.:
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Immer durchgehend geöffnet
Ansprechpartner:
Frau Sina Becht
Tel.: 02772 708-252
Fax: 02772 708-9252
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Lahn-Dill-Kreis - 15.4 Ordnungs- und Gewerberecht
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Ansprechpartner:
Herr Volkmar Peter
Tel.: 06441 407-2400
Fax: 06441 407-2900
E-Mail:
volkmar.peter(at)lahn-dill-kreis.de
Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:
Die Bescheinigungen in Steuersachen und der Auszug aus der Schuldnerkartei sind vom Antragsteller von den zuständigen Stellen aller Orte vorzulegen, in denen er in den letzten 3 Jahren gewohnt beziehungsweise ein Gewerbe betrieben hat.
Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person (z.B. AG, GmbH, e.V.), sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person (mit Ausnahme der Personalpapiere) als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen (Geschäftsführer, Vorstandsmitglied und Vorsitzende) bei der Antragstellung vorzulegen. Dasselbe gilt für Gesellschafter, die über 50 Prozent und mehr des Stammkapitals halten oder die über 50 Prozent der Stimmen oder mehr verfügen.
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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