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Bewachung Erlaubnis

Zuständigkeiten

Fachdienst - Öffentliche Ordnung

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: info(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Mo. - Fr.:
    08:00 - 12:30 Uhr

    Mo., Di., Do.:
    13:30 - 16:00 Uhr

    sowie nach Vereinbarung

  • Barkasse

    Mo.:
    08:00 - 12:30 Uhr

    Do.:
    08:00 - 12:30 Uhr &
    13:30 - 16:00 Uhr

Ansprechpartner:

Frau Becht
Zimmernummer: 005

Interne Nummer: 252
Webseite: Herborn.de

Detailansicht »



Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerblich insbesondere eine der folgenden Tätigkeiten durchführen wollen, benötigen sie eine Bewachungserlaubnis:

  • Geld- und Werttransporte für Dritte im Sinne einer einfachen Botentätigkeit (kein Konten gebundener Transfer)
  • Personenschutz
  • Objektschutz

Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind die Landkreise, die kreisfreien Städte (Darmstadt, Frankfurt/Main, Kassel, Offenbach und Wiesbaden) und Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern (Gießen, Marburg, Wetzlar, Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau und Rüsselsheim/Main).

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren in Höhe von EUR 330,00 - EUR 1.850 erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
 

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

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