25 Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Tel.: 02771 407-7711
Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Ansprechpartner:
Herr Dr. Giuseppe Dr. Bosco
Fax: 02771 407-7723
Tel.: 02771 407-7711
E-Mail:
veterinaeramt(at)lahn-dill-kreis.de
Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG), das am 01.05.2008 in Kraft getreten und mit Wirkung vom 01.09.2012 geändert worden ist, bietet Verbrauchern einen Rechtsanspruch auf Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen über Erzeugnisse nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und über Verbraucherprodukte nach dem Produktsicherheitsgesetz. Das bedeutet, dass Sie auf Antrag bei der zuständigen Behörde vorhandene Informationen über Lebensmittel, Futtermittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika oder Wein und über Verbraucherprodukte wie Küchengeräte, Unterhaltungselektronik, Möbel, Spielzeug oder Heimwerkerbedarf erhalten können.
Ihr Anspruch auf Erhalt von Informationen umfasst dabei Daten über:
Hilfreiche Informationen für Verbraucher bietet das Verbraucherfenster Hessen.
In Hessen sind die folgenden Behörden jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich auskunftspflichtig:
Nähere Informationen können auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter dem Stichwort „Verbraucherpolitik in Hessen" abgerufen werden.
Informationen zu Verbraucherprodukten erhalten Sie auf den Internetseiten des Hessisches Ministerium für Soziales und Integration unter der Rubrik Produktsicherheit.
Verbraucherpolitik in Hessen
(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Amtliche Lebensmittelüberwachung in Hessen
(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Produktsicherheit
(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Der Zugang zu Informationen über Abweichungen von rechtlichen Anforderungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG ist kostenfrei. Bei sonstigen Informationen werden ab einem Verwaltungsaufwand von 250,00 Euro Gebühren bis max. 600,00 Euro erhoben.
Sofern der Antrag nicht kostenfrei bearbeitet wird, ist der Antragsteller über die voraussichtliche Höhe der Kosten vorab zu informieren und auf die Möglichkeit hinzuweisen, seinen Antrag zurücknehmen oder einschränken zu können.
Lebensmittelwarnung
(Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Verbraucherinformation Hessen
(Verbraucherfenster Hessen)
Produktsuche
(ICSMS)
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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